Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage

Für die steuerliche Anerkennung von Versorgungszusagen an solche Arbeitnehmer, die eigentümernahen Status haben, wird die Ernsthaftigkeit der Versorgungszusage besonders geprüft.


siehe

Gesellschafter-Geschäftsführer - Ernsthaftigkeit einer Zusage
Arbeitnehmer-Ehegatten



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