Entgegen der ursprünglichen Ankündigung, hat der Bundestag in seinem Gesetzentwurf zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz beschlossen, dass die Versorgung mit Zahnersatz Teil des Leistungakataloges der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Es wird das befundsorientierte Festzuschusskonzept beibehalten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich und ihre familienversicherten Angehörigen für den Bereich Zahnersatz auch weiterhin zusatzversichern.
Sie haben so wie bisher die Möglichkeit, die gesetzlichen Zahnersatzleistungen durch ergänzende private Zusatzversicherungen aufzustocken.
Bei einem solchen Tarif ist immer darauf zu achten, wie die prozentuale Leistung des Tarifes definiert ist:

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Die Testsieger für die Zusatzversicherung der Zahnbehandlung
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