PKV Zahnersatz Zusatztarif

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung, hat der Bundestag in seinem Gesetzentwurf zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz beschlossen, dass die Versorgung mit Zahnersatz Teil des Leistungakataloges der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Es wird das befundsorientierte Festzuschusskonzept beibehalten.


Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich und ihre familienversicherten Angehörigen für den Bereich Zahnersatz auch weiterhin zusatzversichern.


Sie haben so wie bisher die Möglichkeit, die gesetzlichen Zahnersatzleistungen durch ergänzende private Zusatzversicherungen aufzustocken.


Bei einem solchen Tarif ist immer darauf zu achten, wie die prozentuale Leistung des Tarifes definiert ist:


    • Übernimmt der Tarif z.B.: 30 % des Rechnungsbetrages?

    • Übernimmt der Tarif z.B.: 30 % der nach Anrechnung der GKV Festzuschüsse verbliebenen Restkosten?

    • Leistet der Tarif auch dann, wenn die GKV keine Festzuschüsse zahlt?

    • Gelten generell oder zumindest in den ersten Jahren Summenbegrenzungen?

    • Ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erforderlich?


    • Leistungsbeispiel Zahnbehandlung

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