Signal Zahnzusatzversicherung Tarif Signal Komfort

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Signal anderen Anbietern gegenüber gestellt. In dem Direktvergleich finden Sie auch Top-Tarife anderer Gesellschaften und die Testsieger der Stiftung Warentest und von Ökotest.



Signal Komfort
    


Signal Zahnzusatzversicherung hier vergleichen ...


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Signal-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Leistungen Tarif Signal Komfort im Detail

Beschreibung Tarif-Info Signal Komfort
  (diese seit über 20 Jahren mögliche Tarifkombination wurde von Finanztest nicht berücksichtigt, statt dessen wurden schlechtere Tarife der Signal beurteilt ?)

Bei diesem Angebot handelt es sich um einen "Zwangs-" Kombinationstarif alter Bauart. Neben den gesuchten Zahnleistungen enthält dieses Angebot auch Zusatzleistungen, die ggf. nicht im Vordergrund Ihres Interesses stehen. Hochinteressant wird diese Kombination dadurch, dass in dem Antrag keine Fragen zu fehlenden nicht ersetzten Zähnen, zu vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder zu bereits vorhandenem älteren Zahnersatz gestellt werden. Wer also bei anderen Versicherern aufgrund fehlender nicht ersetzter Zähne oder wegen zahlreich vorhandenem Zahnersatz abgelehnt werden würde, der findet hier sofern die Antragsfragen zu anderen Vorerkrankungen bestanden werden einen hoch attraktiven Zahnzusatzversicherungstarif. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. leistet der Tarif GE 20 % vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Tarif Z 50-3 erstattet noch einmal 50 % der Restkosten maximal 1.280,- Euro p.a.. Zudem gibt es Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnreinigung und Kieferorthopädie auch dann wenn die GKV nicht zahlt.
 
Zahnbehandlung    Zahnreinigung
  Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Pro Kalenderjahr werden zwei professionelle Zahnreinigungen nach GOZ Ziffer 405 bis zu 60,- Euro Rechnungsbetrag je Zahnreinigung zu 50 % erstattet. Hinweis: Diese Leistungszusage befindet sich so nicht in den Bedingungen, entsprechen aber der derzeitigen Leistungspraxis des Versicherers
 
  Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
  50 %
der Kosten für med. notwendige Zahnbehandlung, Röntgenaufnahmen, Mundbehandlung, Paradontose, Wurzelspitzenresektion, sowie Kosten für prohylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den Nummern GOZ 100, 101, 102, sind bis zum Regelhöchstsatz ( 2,3 fach ) erstattungsfähig ( Die tariflichen Leistungen für die unter Punkt B. 1.1.1 der Tarifbedingungen aufgeführten Leistungen sind je Kalenderjahr auf insgesammt 1.280,- Euro begrenzt.)
 
Zahnersatz Zahnersatzleistungen
  Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
 
  Bonusheft
  Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wichtig, es zählt nicht das Bonusheft zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern das Bonusheft zu dem Zeitpunkt an dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Die Signal belohnt in der Tarifkombination GE + Z 50 / 3 kontinuierliche Zahnarztbesuche. Der Versicherer erstattet vorab 20 % vom Rechnungsbetrag. Nach Anrechnung der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ( Festkostenzuschuss, ggf. + Bonus ) werden dann noch einmal 50 % der Restkosten, max 1.280,- € pro Jahr übernommen. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst dazu bezahlen. ( Keramikkrone Signal Komfort )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ) der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem der jeweilige Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellt werden wird.
 
  Standard GKV Grundversorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
20 % u. 50 %
20 % auf den Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE. Aus dem Tarif Z 50-3 noch einmal 50 % der Restkosten die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag bereits ein möglicher GKV Festkostenzuschuss und die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden, maximal 1.280 Euro p.a..
 
  Höherwertige Versorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
20 % u. 50 %
20 % auf den Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE. Der Tarif Z 50-3 erstattet zusätzlich maximal 1.280,- Euro pro KJ, wobei noch einmal 50 % der Restkosten übernommen werden, die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag bereits ein möglicher Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden.
 
  Inlays
  Welche Erstattung erfolgt für Inlays ?
20 % u. 50 %
20 % auf den Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE. Der Tarif Z 50-3 erstattet zuätzlich maximal 1.280,- Euro pro KJ, wobei noch einmal 50 % der Restkosten übernommen werden, die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag bereits ein möglicher Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden.
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeichnisses. Der Tarif erstattet auch ohne GKV Vorleistung dennoch sollte der GKV Festkostenzuschuss im eigenen Interesse immer in Anspruch genommen werden.
 
  Verblendungen
  Verblendungen von Kronen und Brücken ?
Ja, bis einschl. des 8´er Zahnes bei med. Notwendigkeit."
  Leistungsumfang
Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeichnisses.
 
  Implantate
  Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
20 % u. 50 %
20 % auf den Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE. Der Tarif Z 50-3 erstattet zuätzlich maximal 1.280,- Euro pro KJ, wobei noch einmal 50 % der Restkosten übernommen werden, die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag bereits ein möglicher Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden.
  Knochenaufbau
Ja, 20 %,aber ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können ist fraglich, denn es gilt: pro Implantat einschl. aller damit in Zusammenhang anfallenden zahnärztlicher und kieferchirurgischer Leistungen – z.B. knochenaufbauende / vermehrende Maßnahmen – wird ein Rechnungsbetrag bis 1.000,- Euro anerkannt.
  Funktionsanalyse
Ja, 20 %, aber ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können ist fraglich, denn es gilt: pro Implantat einschl. aller damit in Zusammenhang anfallenden zahnärztlicher und kieferchirurgischer Leistungen wird ein Rechnungsbetrag bis 1.000,- Euro anerkannt.
  Leistungsumfang
Tarif GE 20 %, wobei pro Kiefer inkl. vorhandener max. 6 Implantate erstattet werden. Pro Implantat einschl. aller implantologischen Kosten wird ein Rechnungsbetrag von 1.000,- Euro anerkannt. Der Zahnersatz auf dem Implantat wird ergänzend mit 20 % erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeichnisses. Der Tarif Z 50-3, erstattet zuätzlich maximal 1.280,- Euro pro KJ, wobei 50 % der Restkosten übernommen werden, die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag bereits ein möglicher GKV Festkostenzuschuss und die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden.
 
  Kieferorthopädie
  Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ?
50 % bis max. 1.280,- Euro pro KJ. aus dem Tarif Z 50-3
Eine Tarifleistung erfolgt für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Einstufung in KIG I und II. ( Die GKV zahlt hier gar nichts ). Bei Einstufung in KIG III bis V wird die kieferorthopädische Maßnahme von der GKV getragen. Sofern hier Mehrkosten, z.B. für abweichende Ausführungen in Rechnung gestellt werden, kann bei der Signal eine Einzelfallprüfung für die Erstattung dieser Differenzkosten beantragt werden.
  Leistungsfähigkeit
  Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ?
Tarif GE, keine Summenbegrenzung bei Unfall !
Unbegrenzte Tarifleistung ab dem 5. Versicherungsjahr. Die Tarifleistung des GE ist begrenzt auf 200,- Euro im ersten, 300,- Euro im zweiten, 400,- Euro im dritten und 500,- Euro im vierten Versicherungsjahr. Die Tarifleistung des Z 50-3 ist generell begrenzt, auf max. 1.280,- Euro pro KJ.
  Heil- und Kostenplan
Ja, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit der Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 2.500 Euro überschritten werden !
  Wartezeit für Zahnbehandlung
8 Monate Wartezeit
  Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate Wartezeit
  Mindestversicherungsdauer
2 Versicherungsjahre
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
  Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ?
Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Signal auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt erfolgt eine Leistungsübernahme wie folgt : 20 % auf den Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE. Aus dem Tarif Z 50-3 noch einmal 50 % der Restkosten die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag die Leistungen aus Tarif GE abgezogen wurden, der Tarif Z 50-3 erstattet maximal 1.280 Euro pro KJ. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
  Zusatzleistungen
  Wartezeit für Zusatzleistungen
3 Monate
  Art der Zusatzleistung
Sehhilfen 165,- Euro Zuschuss für Gestell / Gläser u. Kontaktlinsen bei Sehschärfenänderung um mind. 0,5 Dioptrien, ansonsten alle drei Kalenderjahre.
Kurtagegeld 8,25 Euro Tagessatz für Vorsorge- u. Reha-Kuren, max. für 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren
Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis 6 Wochen Dauer. Geleistet wid für akut auftretende Erkrankungen oder Unfälle und für ärztlich angeordneten Krankenrücktransport.