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Tarif-Info Nürnberger ZP 80 |
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gut ( 1,6 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10. Der Test konzentriert sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung. Die auch in diesem Tarif enthaltenen Leistungen für hochwertige Kunststofffüllungen bleiben unberücksichtigt.
Hochinteressant ! Im Tarif ZP 80 der Nürnberger wurden umfassendste Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz mit hochwertigen Füllungstherapien ( Kunststofffüllungen / Dentin-Ädhäsiv-Technik ) kombiniert. Patienten die eine Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz suchen, erhalten hier eine 80 %´tige Erstattung für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. Zudem können bis zu 5 fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen Beitragszuschlag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Um diese Top Leistung halten zu können, erfolgen keine Zuschüsse zu anderen Bereichen wie Zahnbehandlung, Zahnreinigung oder Kieferorthopädie. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif ZP 80 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Der Tarif ZP 80 erstattet 80 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen. - Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen. Diese sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig.
Der Tarif ZP 80 leistet nicht für andere Zahnbehandlungsmaßnahmen wie Wurzelkanal- oder Parodontosebehandlungen. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. |
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Bonusheft |
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Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ? Ihr Bonusheft hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Die Nürnberger erstattet 80 % vom Rechnungsbetrag inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei unterscheidet die Nürnberger im Tarif ZP 80 bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht zwischen der Grundleistung ( Festkostenzuschuss ) und dem Bonus. Der Versicherer wertet die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse als Gesamtbetrag und zieht diesen von der Erstattungsleistung der Nürnberger ab. Wenn Sie den Bonus 20 oder 30 bekommen, reduziert sich entsprechend die Leistung des Tarifs ZP 80, Ihre Zuzahlung bleibt daher gleich hoch. ( Keramikkrone Nürnberger ZP 80 )
Auch wenn das Bonusheft in diesem Fall keine Bedeutung hat, sollten Sie es trotzdem regelmäßig führen, dies kann bei weiteren Einsparungen der gesetzliche Krankenkasse oder dem Wechsel des Zahnzusatzversicherers noch einmal wichtig werden. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 100 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 5´er Zahnes sind erstattungsfähig. |
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Leistungsumfang Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
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Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen die unmitelbar zur Versorgung mit unter Versicherungsschutz stehendem Zahnersatz erforderlich werden sind mitversichert. |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? Der Tarif ZP 80 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen. |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! In den ersten 3 Versicherungsjahren gelten folgende Höchstbeträge pro Jahr: 500,- € Erstattung im 1. Versicherungsjahr 500,- € Erstattung im 2. Versicherungsjahr 750,- € Erstattung im 3. Versicherungsjahr unbegrenzt ab dem 4. Versicherungsjahr. |
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Heil- und Kostenplan Ja, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 2.000 Euro überschreiten werden ! |
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Wartezeit für Zahnbehandlung 8 Monate Wartezeit |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit" |
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Mindestversicherungsdauer 2 Versicherungsjahre Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Nürnberger auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gilt die selbe 80 % Leistungszusage. Der Versicherte muss allerdings einen Nachweis seiner gesetzlichen Kasse erbringen in dem diese bestätigt dass keine Vorleistung erfolgte. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen. |