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Tarif-Info Nürnberger ZP 80 |
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gut ( 1,6 ), so lautet das Urteil der Finanztest 12 / 08. Der Test konzentriert sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung. Die auch in diesem Tarif enthaltenen Leistungen für hochwertige Kunststofffüllungen bleiben unberücksichtigt.
Hochinteressant ! Im Tarif ZP 80 der Nürnberger wurden umfassendste Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz mit hochwertigen Füllungstherapien ( Kunststofffüllungen / Dentin-Ädhäsiv-Technik ) kombiniert. Patienten die eine Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz suchen, erhalten hier eine 80 %´tige Erstattung für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. Zudem können bis zu 5 fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen Beitragszuschlag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Um diese Top Leistung halten zu können, erfolgen keine Zuschüsse zu anderen Bereichen wie Zahnbehandlung, Zahnreinigung oder Kieferorthopädie. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif ZP 80 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Mehrkosten für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen sind im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 bis zum Höchstsatz ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig. Der Tarif leistet nicht für andere Zahnbehandlungsmaßnahmen wie Wurzel- oder Paradontosebehandlungen. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 100 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 5´er Zahnes sind erstattungsfähig. |
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Leistungsumfang Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 80 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
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Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen die unmitelbar zur Versorgung mit unter Versicherungsschutz stehendem Zahnersatz erforderlich werden sind mitversichert. |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? Der Tarif ZP 80 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen. |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! In den ersten 3 Versicherungsjahren gelten folgende Höchstbeträge pro Jahr: 500,- € Erstattung im 1. Versicherungsjahr 500,- Euro Erstattung im 2. Versicherungsjahr 750,- Euro Erstattung im 3. Versicherungsjahr unbegrenzt ab dem 4. Versicherungsjahr. |
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Heil- und Kostenplan Ja, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 2.000 Euro überschreiten werden ! |
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Wartezeit für Zahnbehandlung 8 Monate Wartezeit |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit" |
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Mindestversicherungsdauer 2 Versicherungsjahre Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Nürnberger auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gilt die selbe 80 % Leistungszusage. Der Versicherte muss allerdings einen Nachweis seiner gesetzlichen Kasse erbringen in dem diese bestätigt dass keine Vorleistung erfolgte. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen. |