Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung Tarif Hanse Merkur EZ + EZT + EZP

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Hanse Merkur EZ + EZT + EZP
    


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Leistungen Tarif Hanse Merkur EZ + EZT + EZP im Detail

Beschreibung Tarif-Info Hanse Merkur Plus
  Mit der im Mai 2009 herausgebrachten Tarifkombination EZ + EZT + EZP schließt die Hanse Merkur zu den Toptarifen auf, erreicht diese aber nicht ganz. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. werden 90 % erstattet. Die Leistungen für Kunststofffüllungen sind ebenfalls sehr gut. Für Zahnreinigung und Prophylaxe stehen leider nur 50,- Euro pro Jahr zur Verfügung. Um den Beitrag zukünftig im Rahmen zu halten, arbeitet der Versicherer mit einem bindenden Preis- Leistungsverzeichnis, zudem wurden für die ersten 4 Jahre sehr niedrige Höchsterstattungsbeträge angesetzt. Bei Implantatversorgung oftmals notwendige Leistungen für knochenaufbauende Maßnahmen sind gar nicht mitversichert. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen.
 
Zahnbehandlung    Zahnreinigung
  Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
100 % max. aber 50,- Euro pro Kalenderjahr für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolges.
 
  Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
  Mehrkosten für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen sind im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum Höchstsatz ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig. Der Tarif leistet ebenfalls für Wurzelbehandlung ( Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion ) und Fissurenversiegelung.
 
Zahnersatz Zahnersatzleistungen
  Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
 
  Standard GKV Grundversorgung
  Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
 
  Höherwertige Versorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt.
Erstattungsbeispiel
 
  Inlays
  Welche Erstattung erfolgt für Inlays ?
90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt.
Erstattungsbeispiel
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer. Die zahnärztlichen Behandlungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Material- und Laboreistungen soweit sie im Preis-Leistungsverzeichnis der Tarife EZ+EZT+EZP aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge abgerechnet werden.
 
  Verblendungen
  Verblendungen von Kronen und Brücken ?
Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes
  Leistungsumfang
Die zahnärztlichen Behandlungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Material- und Laboreistungen soweit sie im Preis-Leistungsverzeichnis der Tarife EZ+EZT+EZP aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge abgerechnet werden.
 
  Implantate
  Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt.
Erstattungsbeispiel
  Knochenaufbau
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind in dieser Tarifkombination nicht erstattungsfähig.
  Funktionsanalyse
Funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind nur erstattungsfähig, wenn mind. 2 oder mehr Zähne von der Zahnersatzmaßnahme betroffen sind.
  Leistungsumfang
Die Erstattung für implantologische Leistungen ist auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt. Die zahnärztlichen Behandlungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Material- und Laborleistungen soweit sie im Preis-Leistungsverzeichnis der Tarife EZ+EZT+EZP aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge abgerechnet werden.
 
  Kieferorthopädie
  Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ?
Der Tarif EZ+EZT+EZP leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen.
  Leistungsfähigkeit
  Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ?
Keine Summenbegrenzung bei Unfall !
In den ersten 4 Versicherungsjahren gelten folgende Höchsterstattungsbeträge:
insgesamt 600,- € Erstattung bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
insgesamt 1.200,- Euro Erstattung bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
insgesamt 1.800,- Euro Erstattung bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
insgesamt 2.400,- Euro Erstattung bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr.
  Heil- und Kostenplan
Ja, zur Erstattung von Leistungen muss immer ein GKV genehmigter HKP vorgelegt werden. Ein HKP ist vor Behandlungsbeginn einzureichen.
  Wartezeit für Zahnbehandlung
6 Monate Wartezeit
  Wartezeit für Zahnersatz
6 Monate Wartezeit
  Mindestversicherungsdauer
2 Versicherungsjahre, das 1. VJ endet am 31.12.des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
  Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ?
Ja, in § 14 Teil I der AVB verzichtet die Hanse Merkur auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt 40% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
  Zusatzleistungen
  Wartezeit für Zusatzleistungen
  Art der Zusatzleistung
Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen.