CSS Zahnzusatzversicherung Tarif CSS flexi ZE Top + ZB

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den vielfach ausgezeichneten Testsieger und hochwertigen Top-Tarif der CSS anderen Anbietern gegenüber gestellt. Ob Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest oder das ÖKO-TEST Magazin: auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Zahnzusatzversicherung der CSS können Sie bauen.




CSS flexi ZE Top + ZB
    

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Leistungen Tarif CSS flexi ZE Top + ZB im Detail

Beschreibung Tarif-Info CSS Top
  sehr gut ( 1,3 ), so lautet das Urteil der Finanztest 12 / 08. Der Test konzentrierte sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung.

Der Tarif CSS Top wurde von der CSS Versicherung speziell auf den deutschen Markt zugeschnitten und bietet nicht nur für die klassischen Zahnersatzbereiche wie Kronen, Brücken, Inlays und Implantate abhängig vom Bonusheft 80 %, 85 % oder 90 %, sondern leistet auch für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen und sogar für Kieferorthopädie. Für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung ( Kassen-Niveau ) werden inkl. GKV Festkostenzuschuss 100 % der Kosten übernommen. Der Tarif wurde ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, sieht aber einen Schadenfreiheitsrabatt vor der auch dann noch greift, wenn nur Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch genommen wurden. Zu beachten bleibt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung fehlende, nicht ersetzte Zähne sowie die bereits durch herausnehmbare Prothesen ersetzten Zähne nicht in den Vertrag eingeschlossen werden können. Siehe auch weitere Erläuterung zu fehlenden Zähnen.

Auswirkungen der seit November 2009 eingeführten neuen Antragsfragen :

Zahnarztbesuch / Zahnersatz : Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate nicht beim Zahnarzt waren oder wenn Sie vor mehr als 10 Jahren Zahnersatz und oder Inlays erhalten haben, prüft die CSS Ihren Antrag nur noch dann, wenn Sie zusammen mit Ihrem Antrag auch einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht einreichen. Aufgrund der damit verbundenen möglichen Folgen empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen die Barmenia mit dem Tarif ZG Plus als verlässliche Alternative.
 
Zahnbehandlung    Zahnreinigung
  Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Top- Erstattung ! 100 % für Zahnprophylaxe. Akzeptiert werden 2 Sitzungen, bei medizinischer Begründung auch mehr. Dazu zählen professionelle Zahneinigung, Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik, Erstellung eines Mundhygienestatus und Kontrolle des Übungserfolges. Mit GOZ oder Analogabrechnung so umfangreich wie bei keinem anderen Versicherer. Und das Beste ! In Anspruch genommene Leistungen für professionelle Zahnreinigung haben keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt. !!!
 
  Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
  Der Tarif CSS Top erstattet 100 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen.
- Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen. Diese sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig.
Ebenfalls unter den 100 % Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für die nicht zur Leistungspflicht der GKV zählenden
a) Wurzelbehandlungen;
b) Paradontosebehandlungen;
c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kfo-Behandlung).
Weitere Leistungen erfolgen für chirurgische Maßnahmen ( Wurzelspitzenresektion ), parodontologische Leistungen ( z.B. < 3,5 mm Taschentiefe mit Knochenabbau ), Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner paradontaler Defekte, Untersuchungn zum Nachweis paropathogener Keime, Schienen- und Aufbissbehelfe.
 
Zahnersatz Zahnersatzleistungen
  Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener festsitzender und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
 
  Standard GKV Grundversorgung
  Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
 
  Höherwertige Versorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
80 % - 90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt.
85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
 
  Inlays
  Welche Erstattung erfolgt für Inlays ?
80 % - 90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt.
85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis
Erstattungsbeispiel
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Gold, Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays.
 
  Verblendungen
  Verblendungen von Kronen und Brücken ?
Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes
  Leistungsumfang
Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) für persönlich ärztliche, ( 2,5 ´fach ) für medizinisch technische, und ( 1,3 ´fach ) für Laborleistungen erstattungsfähig.
 
  Implantate
  Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
80 % - 90 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt.
85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis
Erstattungsbeispiel
  Knochenaufbau
Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
  Funktionsanalyse
Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Materialien des einzelnen Implantates. Zu den implantologischen Leistungen zählen, die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik ( Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) für persönlich ärztliche, ( 2,5 ´fach ) für medizinisch technische, und ( 1,3 ´fach ) für Laborleistungen erstattungsfähig.
 
  Kieferorthopädie
  Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ?
80 % Erstattung, für Kinder und Jugendliche bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung - z.B. bei Einstufung in KIG 2, oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Einstufungen in KIG 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung aber auch in diesen Fällen erfolgen bei medizinischer Notwendigkeit eine tarifliche Leistung in Höhe von 80 % für Mehrkostenvereinbarungen bis max. 600,- € je behandeltem Kiefer.
  Leistungsfähigkeit
  Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ?
Keine Summenbegrenzung !
Die Tarifleistungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
  Heil- und Kostenplan
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne sind dem Versicherer immer in Kopie zuzustellen.
  Wartezeit für Zahnbehandlung
keine Wartezeiten bei Leistungen für Kunststofffüllungen, Zahnbehandlung, Zahnreinigung und Prophylaxe.
  Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate Wartezeit
  Mindestversicherungsdauer
1 Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.,
sodass immer das laufende Rumpfjahr + das folgende KJ abzuleisten sind. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
  Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ?
Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die CSS auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt wird ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten und Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Bei Leistungen für Zahnbehandlung wird der fiktive Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung erstattet hätte, abgezogen. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
  Zusatzleistungen
  Wartezeit für Zusatzleistungen
  Art der Zusatzleistung
Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen.

Achtung: Besonderheit

1. Zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne können nicht in den Vertrag eingeschlossen werden. Fehlende und durch herausnehmbare Prothesen ersetzte Zähne sowie deren Ankerzähne ( 1 re. und 1 li. davon, nur in Ihrer Funktion als Ankerzahn ) werden vom Versicherungsschutz ausgenommen !!
( Dies gilt nicht für die Ankerzähne ( 7ér ) der bei Versicherungsbeginn fehlenden nicht ersetzten Weisheitszähne.
2. Der Tarif sieht keine Bildung von Alterungsrückstellungen vor. Die Beitragsraten richten sich nach der Beitragsgruppe des erreichten Alters (s.a. Beitragstabelle CSS). Als erreichtes Alter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem laufenden Kalenderjahr. Führt die Erhöhung des erreichten Alters zu Beginn eines Kalenderjahres zu einem Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe, ist ab Beginn dieses Kalenderjahres der für die höhere Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Diese Beitragsänderung gilt nicht als Beitragserhöhung im Sinne von § 13 Abs. 5.1. und löst daher kein Sonderkündigungsrecht aus.
3. Der Tarif sieht einen Schadensfreiheitsrabatt vor, ähnlich wie Sie es aus der deutschen Kfz-Versicherung kennen.

Auswirkungen der seit November 2009 eingeführten neuen Antragsfragen :

Zahnarztbesuch : Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate nicht beim Zahnarzt waren, prüft die CSS Ihren Antrag nur dann, wenn Sie zusammen mit Ihrem Antrag auch einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht einreichen. Aufgrund der damit verbundenen möglichen Folgen empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen die Barmenia mit dem Tarif ZG Plus.

Zahnersatz : ( inkl. Inlays ): Wenn Sie vor mehr als 10 Jahren Zahnersatz und oder Inlays erhalten haben, prüft die CSS Ihren Antrag nur dann, wenn Sie zusammen mit Ihrem Antrag auch einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht einreichen. Aufgrund der damit verbundenen möglichen Folgen empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen die Barmenia mit dem Tarif ZG Plus.