Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Continentale anderen Anbietern gegenüber gestellt. In dem Direktvergleich finden Sie auch Top-Tarife anderer Gesellschaften und die Testsieger der Stiftung Warentest und von Ökotest.
![]() Continentale CEZP |
![]() |
Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Continentale-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
Bis zu drei Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.000,- Euro an Erstattungsleistung abgerufen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlung |
|||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Ja pro Kalenderjahr stehen 80,- € zur Verfügung. Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||
| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. Erbringt Ihre gesetzliche Krankenkasse keine anteilige Leistung, entfällt die Erstattung aus dem Tarif CEZP für Kunststofffüllungen. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen Aus der Zahnzusatzversicherung Continentale CEZP erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
|
||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Ja, in der Summe können bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, oder bis zu drei durch entnehmbare Prothesen ersetzte Zähne für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition kann unkompliziert mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Die Erstattungsbeträge sind dann auf 500,- € in den ersten beiden, 750,- € in den ersten drei und 1.500,- € in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Die Erstattungsbeträge sind dann auf 500,- € in den ersten beiden, 750,- € in den ersten drei und 1.500,- € in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person in der Summe mehr als drei Zähne entweder fehlen oder durch entnehmbare Prothesen ersetzt sind. Eine Versicherung im Tarif Conti CEZP ist daher nicht möglich. Ein Antrag würde sofort von der Conti abgelehnt. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zähne durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person ein Zahn durch eine entnehmbare Prothese ersetzt ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieses einen durch eine entnehmbare Prothese ersetzten Zahns ist automatisch mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Erstattungsstaffel eingeführt wird. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind. Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese oder die Anfertigung eines med. notwendigen neuen Zahnersatzes für die bisher durch die Prothese ersetzten zwei Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Der Erstattungsbetrag ist dann auf 500,- € in den ersten beiden, 750,- € in den ersten drei und 1.500,- € in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind. Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese oder die Anfertigung eines med. notwendigen neuen Zahnersatzes für die bisher durch die Prothese ersetzten drei Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Der Erstattungsbetrag ist dann auf 500,- € in den ersten beiden, 750,- € in den ersten drei und 1.500,- € in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Conti CEZP leistet für den Einschluss fehlender Zähne, bzw. für die bereits heute durch entnehmbare Prothesen ersetzten Zähne. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Continentale berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die Continentale belohnt im Tarif CEZP kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt der grundsätzliche Erstattungssatz 80 % vom Rechnungsbetrag. Sobald Sie nur 5 Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können, steigt die Gesamterstattung auf 90 %. Wenn Sie 10 Jahre nachweisen können bleibt es bei 90 % vom Rechnungsbetrag. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Conti CEZP ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. 80 %, wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 90 % bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Continentale belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. 80 %, wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 90 % bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Inlays: | Keine Begrenzung. Im Tarif Conti CEZP gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. 80 %, wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 90 % bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Conti belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Im Tarif Conti CEZP sind pro Kiefer maximal 6 Implantate erstattungsfähig. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kieferorthopädie |
|||||||||||||||||||||||||||||||
| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif Conti CEZP leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif Conti CEZP leistet nicht für die Kosten, die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungsfähigkeit |
|||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. In den ersten vier Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. In den ersten vier Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten vier Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten vier Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, in den ersten vier Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Continentale, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der Continentale ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen, für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt erfolgt keine Leistung aus dem Tarif CEZP. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich. |
||||||||||||||||||||||||||||||
| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Nein, die Leistungen im Tarif Conti CEZP stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sollten im Zuge einer Gesundheitsreform weitere Kürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, muss der Tarif CEZP überarbeitet oder ersetzt werden. Der Tarif CEZP ist daher nicht uneingeschränkt reform- oder zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt keine Leistung aus dem Tarif CEZP. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Besonderheiten |
|||||||||||||||||||||||||||||||
| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist auf 6 Implantate pro Kiefer begrenzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
