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Tarif-Info Continentale CEZP |
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Der Tarif CEZP der Continentale ist mit sehr guten Leistungen ausgestattet. Der Tarif CEZP bietet nicht nur für die klassischen Zahnersatzbereiche wie Inlays, Kronen, Brücken und Implantate abhängig vom Bonusheft 80 % - 90 % sondern leistet auch für professionelle Zahnreinigung und Kunststofffüllungen. Für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung ( Kassen-Niveau ) werden inkl. GKV Festkostenzuschuss 100 % der Kosten übernommen. Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung fehlender, nicht ersetzter Zahn kann problemlos mitversichert werden. Bis zu drei durch herausnehmbaren Zahnersatz ( Prothese ) ersetzte Zähne können ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden. Wie alle Hochleistungstarife der Generation 2010 ist auch der neue Tarif der Continentale Versicherung mit einer Summenbegrenzung ausgestattet worden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3000,- Euro an Erstattungsleistung abgerufen werden. Der Tarif wurde mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Gute Erstattung ! 80,- € für Zahnprophylaxe aus dem Tarif CEZP. Diese Summe ist ausreichend, wenn Sie 1 x jährlich eine Zahnreinigung durchführen lassen. Erstattungsfähige Aufwendungen sind die professionelle Zahnreinigung, die Beseitigung von harten und weichen Belegen, Versiegelung, Fluoridierung, Erstellung eines Mundhygienestatus und Kontrolle des Übungserfolges, Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung. Die Leistungen müssen durch einen niedergelassenen approbierten Zahnarzt erbracht werden. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Mehrkosten für Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind an bleibenden Zähnen im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig. Erbringt die GKV keine anteilige Leistung entfällt die Erstattung aus dem Tarif CEZP für die Kunststofffüllungen. Weitere Leistungen für Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung erfolgen zu 100 %. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen).
Vorhandener festsitzender und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Vorhandener, zum Zeitpunkt der Antragstellung ebenfalls noch intakter, maximal drei Zähne umfassender herausnehmbarer Zahnersatz kann ebenfalls für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen mitversichert werden, wenn Sie einer gesonderten Leistungsstaffel zustimmen. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 100 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 80 - 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. 80 % wenn kein Anspruch auf einen GKV Bonus besteht, 90 % bereits bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 80 - 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. 80 % wenn kein Anspruch auf einen GKV Bonus besteht, 90 % bereits bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder Vorschriften über die zu verwendenden Materialien des einzelnen Inlays. Die Behandlung ist von Zahnärzten mit Kassenzulassung durchzuführen und im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abzurechnen. |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes. |
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Leistungsumfang Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) für persönlich ärztliche, ( 2,5 ´fach ) für medizinisch technische und ( 1,3 ´fach ) für Laborleistungen erstattungsfähig. |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 80 - 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. 80 % wenn kein Anspruch auf einen GKV Bonus besteht, 90 % bereits bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
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Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig. |
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Leistungsumfang Pro Kiefer sind max. 6 Implantate erstattungsfähig. Die Gebühren sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) für persönlich ärztliche, ( 2,5 ´fach ) für medizinisch technische und ( 1,3 ´fach ) für Laborleistungen erstattungsfähig. |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? Der Tarif CEZP leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen. |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! Unbegrenzte Leistungen ab dem 5. Versicherungsjahr ( monatsgenaue Berechnung ). In den ersten vier Jahren gilt eine Summenbegrenzung von insgesamt 1000,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 1500,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt 3000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren |
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Heil- und Kostenplan Nein, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlend jedoch dringend vor Beginn einer Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen und die Kostenübernahme abzustimmen. |
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Wartezeit für Zahnbehandlung 3 Monate Wartezeit bei Leistungen für Kunststofffüllungen /Zahnreinigung und Prophylaxe. |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit |
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Mindestversicherungsdauer 2 Versicherungsjahre Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt erfolgt keine Leistung aus dem Tarif CEZP. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen.
Besonderheit Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein fehlender, nicht ersetzter Zahn, also eine faktisch bestehende Zahnlücke vorhanden ist, kann diese automatisch mitversichert werden, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei oder drei Zähne fehlen, so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden, allerdings ist eine ergänzende Leistungstaffel zu unterschreiben.
In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von: insgesamt 500,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 750,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt 1500,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei oder drei Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt sind, können auch diese durch Prothesen ersetzten Zähne für zukünftig notwendige Austausch-, Erneuerungs-, Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen mitversichert werden, allerdings ist eine ergänzende Leistungstaffel zu unterschreiben.
In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von: insgesamt 500,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 750,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt 1500,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren |