| Beschreibung |
Tarif-Info Continentale CEZK |
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gut ( 1,6 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.
Der CEZK bildet ungefähr die Durchschnittsleistungen ab, die von den Versicherern im gehobenen Bereich für Zahnersatzleistungen angeboten werden. Keine herausstechenden marktbeherrschenden Sondermerkmale aber gut kalkuliert. Bei gutem Zahnzustand ohne Summenbegrenzungen. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. werden zusammen mit der zwingend vorausgesetzten GKV Vorleistung 75 % erstattet. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif CEZK leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Der Tarif CEZK leistet nicht für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. |
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Bonusheft |
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Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ? Ihr Bonusheft hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Die Conti erstattet 75 % vom Rechnungsbetrag inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, dabei unterscheidet die Conti im Tarif CEZK bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht zwischen der Grundleistung ( Festkostenzuschuss ) und dem Bonus. Der Versicherer wertet die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse als Gesamtbetrag und zieht diesen von der Erstattungsleistung der Conti ab. Wenn Sie den Bonus 20 oder 30 bekommen reduziert sich entsprechend die Leistung des Tarifs CEZK, Ihre Zuzahlung bleibt daher gleich hoch. ( Keramikkrone Conti CEZK )
Auch wenn das Bonusheft in diesem Fall keine Bedeutung hat, sollten Sie es trotzdem regelmäßig führen, dies kann bei weiteren Einsparungen der gesetzliche Krankenkasse oder dem Wechsel des Zahnzusatzversicherers noch einmal wichtig werden. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 100 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 75 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 75 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Erbringt die GKV keine Leistung entfällt die Erstattung aus diesem Tarif |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 8´er Zahnes |
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Leistungsumfang Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Erbringt die GKV keine Leistung entfällt die Erstattung aus diesem Tarif |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 75 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Nein, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial. ) sind nicht erstattungsfähig |
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Funktionsanalyse Nein, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig |
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Leistungsumfang Pro Kiefer werden max. 4 Implantate erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Erbringt die GKV keine Leistung entfällt die Erstattung aus diesem Tarif |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? Der Tarif CEZK leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen. |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Nein, keine generelle Summenbegrenzung. Aber, wenn mehr als 1 Zahn fehlt, der noch nicht ersetzt wurde, oder wenn mehr als 2 Zähne mit Zahnersatz versorgt wurden, der inzwischen älter ist als 10 Jahre, ist eine Leistungsstaffel zu vereinbaren. Die Leistungsstaffel begrenzt die Leistungen auf max. 640,- Euro im ersten jahr. Auf max. 960.- im 2. Jahr . Auf max. 1.280,- Euro im dritten Jahr. |
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Heil- und Kostenplan Nein, die Vorlage eine Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn ist nicht zwingend vorgeschreiben. |
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Wartezeit für Zahnbehandlung Der Tarif CEZK leistet nicht für Zahnbehandlung. |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit |
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Mindestversicherungsdauer 1 Versicherungsjahr Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt erfolgt keine Tarifleistung. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen. |