| Beschreibung |
Tarif-Info Central prodent |
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sehr gut ( 1,2 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10. Der Test konzentriert sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung.
Die Tarifleistungen des im Sommer 2008 neu auf den Markt gebrachte Tarif´s pro dent sind speziell auf den Zahnersatzbereich zugeschnitten. Sehr gute Leistungen für Patienten die Erstattung für hochwertigen Zahnersatz suchen. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken und Kronen werden unabhängig vom Bonusheft 90 % erstattet. Ergänzend werden auch pro Kunststofffüllung 90 % max. aber 75,- Euro erstattet. Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) keine Leistung, oder wurden zustehende GKV Leistungen nicht in Anspruch genommen, beträgt der Erstattungssatz 50 % an Stelle von 90 %. Für die ersten 6 Jahre gilt eine gestaffelte Summenbegrenzung. Es erfolgen keine Zuschüsse zu den Bereichen Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne können gegen Zahlung von 5,- Euro pro fehlendem nicht ersetztem Zahn in den Vertrag eingeschlossen werden. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif prodent leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Der Tarif prodent erstattet 90 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen. - Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen. Diese sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig, allerdings begrenzt auf 75,- Euro je Zahnfüllung, einschließlich vorbereitender und begleitender zahnärztlicher Maßnahmen.
Der Tarif prodent leistet nicht für Wurzelkanal- Parodontosebehandlungen oder Aufbissschienen. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. |
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Bonusheft |
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Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ? Ihr Bonusheft hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Die Central erstattet 90 % vom Rechnungsbetrag inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei unterscheidet die Central im Tarif prodent bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht zwischen der Grundleistung ( Festkostenzuschuss ) und dem Bonus. Der Versicherer wertet die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse als Gesamtbetrag und zieht diesen von der Erstattungsleistung des Tarifs prodent ab. Wenn Sie den Bonus 20 oder 30 bekommen, reduziert sich entsprechend die Leistung der Central, Ihre Zuzahlung bleibt daher gleich hoch. ( Keramikkrone Central )
Auch wenn das Bonusheft in diesem Fall keine Bedeutung hat, sollten Sie es trotzdem regelmäßig führen, dies kann bei weiteren Einsparungen der gesetzliche Krankenkasse oder dem Wechsel des Zahnzusatzversicherers noch einmal wichtig werden. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall, Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen worden, beträgt der Erstattungssatz 50 % an Stelle von 90 %. |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes. |
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Leistungsumfang Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genomen worden, beträgt der Erstattungssatz 50 % an Stelle von 90 %. |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 90 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
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Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen sind im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme erstattungsfähig. |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen worden, beträgt der Erstattungssatz 50 % an Stelle von 90 %. Implantat und implantologische Leistungen sind, da hierzu keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abzurufen sind, vorerst zu 50% erstattungsfähig. Erst wenn nach der Einheilung auch der Zahnersatz auf dem Implantat gesetzt wurde sind auch diese Leistungen zu 90% erstattungsfähig, da die Zahnersatzmaßnahme dann als Ganzes gesehen und die Differenz nachvergütet wird. Im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen werden auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen erstattet. |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? Der Tarif prodent leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen. |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! Der Umfang der Versicherungsleistungen wird sonst in den ersten 6 Jahren begenzt und zwar: in den ersten 2 Jahren nach Beginn auf insgesamt 2.500,- Euro Versicherungsleistung in den ersten 4 Jahren nach Beginn auf insgesamt 5.000,- Euro Versicherungsleistung in den ersten 6 Jahren nach Beginn auf insgesamt 7.500,- Euro Versicherungsleistung ab dem 7 Jahr erfolgt keine Begrenzung für erstattungsfähige Aufwendungen |
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Heil- und Kostenplan Nein, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlend jedoch dringend vor Beginn einer Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen und die Kostenübernahme abzustimmen. |
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Wartezeit für Zahnbehandlung 8 Monate Wartezeit |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit |
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Mindestversicherungsdauer 2 Versicherungsjahre Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 12 Teil II der AVB verzichtet die Central auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, gelten die selben Leistungen. Allerdings beträgt der Erstattungssatz 50 % an Stelle von 90 %, da zustehende GKV-Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen. |