Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den hochwertigen Tarif der BBKK-UKV anderen Anbietern gegenüber gestellt. Der Vergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des BBKK-UKV-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden.
![]() BBKK-UKV ZahnPREMIUM |
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Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des BBKK-UKV-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
Bis zu drei Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren errechnet sich der Erstattungsanspruch aus einem Höchstbetrag von 6.000 EUR. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung ZahnPREMIUM erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen. | ||||||||||||||
| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen; c) Aufbissschienen ( nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung ) Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt die Erstattung aus dem Tarif ZahnPREMIUM. |
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Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Ja, bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 4,50 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 9 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken, bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 13,50 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehr als drei Zahnlücken bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Eine Versicherung im Tarif BBKK-UKV ZahnPREMIUM ist daher nicht möglich. Ein Antrag würde sofort von der BBKK-UKV abgelehnt. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif BBKK-UKV ZahnPREMIUM leistet für fehlende, nicht ersetzte Zähne. Sie haben jedoch bisher angegeben, dass Sie fehlende, nicht ersetzte Zähne, nicht mitversichern wollen. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Ja, es gibt ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die BBKK-UKV berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, wird diese Bonusleistung auf den Erstattungsbetrag der BBKK-UKV angerechnet, sodass die Gesamterstattung bei 90 % vom Rechnungsbetrag bleibt. ( Keramikkrone BBKK-UKV ZahnPREMIUM ). Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die BBKK-UKV ZahnPREMIUM Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK-UKV ZahnPREMIUM Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns, bei med. Notwendigkeit auch bis zum achten Zahn. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die Material- und Laborkosten werden gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum jeweiligen Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die BBKK-UKV ZahnPREMIUM Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Begrenzung durch Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif BBKK-UKV ZahnPREMIUM gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnisaufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die BBKK-UKV ZahnPREMIUM Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. | ||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Begrenzung durch das Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif ZahnPREMIUM gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Implantate pro Kiefer. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Kinder und Jugendliche für die bis zum vollendeten 19. Lebensjahr begonnenen, med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Personen, bei denen die Behandlung nach dem vollendeten 19. Lebensjahr begonnen wird, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung aus dem Tarif BBKK-UKV ZahnPREMIUM. |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 90 % vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abzüglich der von der gesetzlichen Krankenkasse tatsächlich erstatteten Aufwendungen, können Sie bei den kieferorthopädischen Behandlungen erhalten, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. |
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Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten drei Jahren errechnet sich der Erstattungsanspruch aus einem Höchstbetrag von:
Ab dem vierten Kalenderjahr gilt eine durchlaufende Begrenzung auf einen Höchstbetrag von 15.000 EUR in vier Kalenderjahren. Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der BBKK-UKV, um die Kostenübernahme abzustimmen. Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der BBKK-UKV ein. Für eine Kunststofffüllung müssen Sie keinen HKP einreichen. | ||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Ja, es besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen, für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, es besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die BBKK-UKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Der Erstattungssatz beträgt dann weiterhin 90 %. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. | ||||||||||||||
| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, die Leistungen im Tarif BBKK-UKV ZahnPREMIUM stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Bei Behandlern mit Kassenzulassung ist der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss in jedem Fall in Anspruch zu nehmen. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch Leistungen für Sehhilfen. Innerhalb von 2 Kalenderjahren wird für Sehhilfen ein Rechnungsbetrag von maximal 250 EUR zu 80 % erstattet. Unter den Versicherungsschutz fallen auch 100 % der erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall während vorübergehender Reisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen. Da sich die Versicherungsdauer auch für schwebende Fälle bei Transportunfähigkeit maximal für 90 Tage verlängert, ist dieser Zusatzbaustein nur mit unzureichenden Leistungen ausgestattet und sollte daher keinesfalls ausschlaggebend für Ihre Entscheidung sein. |
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