Barmenia Zahnzusatzversicherung Tarif Barmenia ZG

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den hochwertigen Top-Tarif der Barmenia anderen Anbietern gegenüber gestellt. Auf die unabhängige Empfehlung zur Zahnzusatzversicherung der Barmenia durch die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest können Sie bauen.



Barmenia ZG
    


Barmenia Zahnzusatzversicherung hier vergleichen ...


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Barmenia-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Leistungen Tarif Barmenia ZG im Detail

Beschreibung Tarif-Info Barmenia ZG
  Der Tarif ZG wurde zum 15.02.2010 durch den Tarif ZG Plus ersetzt und wird seither nicht mehr aktiv angeboten.

Die Barmenia wird Ihren ZG Kunden ggf. anbieten in den Nachfolgetarif zu wechseln. Damit Sie als ZG Kunde die Möglichkeit haben den bisherigen mit dem neuen Tarif vergleichen zu können, haben wir diesen Alt-Tarif im Onlinerechner belassen.

sehr gut ( 1,3 ), so lautet das Urteil der Finanztest 12 / 08. Der Test konzentriert sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung und berücksichtigt daher genau die Leistungen die im Tarif ZG gebündelt angeboten werden. Sehr gute Leistungen für Patienten die Erstattung für hochwertigsten Zahnersatz suchen.

Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. werden 85 % erstattet. Um diese Top Leistung halten zu können, erfolgen keine Zuschüsse zu anderen Bereichen wie Zahnbehandlung, Zahnreinigung oder Kieferorthopädie.
 
Zahnbehandlung    Zahnreinigung
  Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif ZG leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen.
 
  Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
  Der Tarif ZG leistet nicht für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung.
 
Zahnersatz Zahnersatzleistungen
  Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
 
  Bonusheft
  Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wichtig, es zählt nicht das Bonusheft zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern das Bonusheft zu dem Zeitpunkt an dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Die Barmenia belohnt im Tarif ZG kontinuierliche Zahnarztbesuche, indem sie bei der Berechnung der Erstattungsleistung immer nur von der geringsten Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ( Bonus 0 ) ausgeht. Weitere GKV Zuschüsse ( Bonus 20 / Bonus 30 ) werden nicht angerechnet oder von der Leistung der Barmenia abgezogen, sodass die Erstattung dann sogar über 85 % liegt. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst dazu bezahlen. ( Keramikkrone ZG )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ) der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem der Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellt werden wird.
 
  Standard GKV Grundversorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
85 % bis 100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
 
  Höherwertige Versorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
85 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt.
Erstattungsbeispiel
 
  Inlays
  Welche Erstattung erfolgt für Inlays ?
85 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt.
Erstattungsbeispiel
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden werden 20 % des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen.
 
  Verblendungen
  Verblendungen von Kronen und Brücken ?
Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes.
  Leistungsumfang
Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden werden 40 % des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen.
 
  Implantate
  Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
85 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt.
Erstattungsbeispiel
  Knochenaufbau
Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
  Funktionsanalyse
Nein, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden, wird die Tarifleistung um 40 % des Rechnungsbetrages gekürzt. Funktionsanalytische und Funktionstherapeutische Maßnahmen werden nicht erstattet.
 
  Kieferorthopädie
  Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ?
Der Tarif ZG leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen.
  Leistungsfähigkeit
  Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ?
Keine Summenbegrenzung bei keinem oder max.1 fehlenden, nicht ersetztem Zahn.
Leistungsstaffel bei 2 fehlenden, n.e. Zähnen
250,- Euro im 1.KJ / 500,- Euro im 2. KJ / 750,- Euro im 3. KJ
Leistungsstaffel bei 3 fehlenden, n.e. Zähnen
125,- Euro im 1. KJ / 250,- Euro im 2. KJ / 375,- Euro im 3. KJ
  Heil- und Kostenplan
Ja, dem Versicherer ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 Euro überschreiten werden !Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 Euro übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.
  Wartezeit für Zahnbehandlung
Der Tarif ZG leistet nicht für Zahnbehandlung.
  Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate Wartezeit
  Mindestversicherungsdauer
2 Versicherungsjahre
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
  Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ?
Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gelten die selben Leistungen, allerdings werden, da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurden bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von den tariflichen Leistungen abgezogen. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
  Zusatzleistungen
  Wartezeit für Zusatzleistungen
  Art der Zusatzleistung
Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen.