Barmenia Zahnzusatzversicherung Tarif Barmenia ZG + Prophy

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den hochwertigen Top-Tarif der Barmenia anderen Anbietern gegenüber gestellt. Auf die unabhängige Empfehlung zur Zahnzusatzversicherung der Barmenia durch die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest können Sie bauen.



Barmenia ZG + Prophy
    


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Leistungen Tarif Barmenia ZG + Prophy im Detail

sehr gut ( 1,3 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10. Der Test konzentriert sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung und berücksichtigt daher genau die Leistungen die im Tarif ZG gebündelt angeboten werden. Sehr gute Leistungen für Patienten die Erstattung für hochwertigsten Zahnersatz suchen. Im Tarif ZG der Barmenia sind die Leistungen speziell auf Zahnersatz zugeschnitten. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. werden 85 % erstattet. Dieser Tarif kann seit dem 01.02.09 um den Baustein Prophy ergänzt werden. In der Kombination sind dann auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung ( 60,- Euro pro Jahr ) und Kunststofffüllungen enthalten. Sofern keine GKV Vorleistung erfolgt, leistet der Tarif dann auch für Wurzelkanal- und Paradontosebehandlung. Nicht versichert sind kieferorthopädische Leistungen.
 

Zahnbehandlung

Zahnreinigung:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ?
Pro Kalenderjahr stehen max. 60 Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung.
- Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Professionelle Zahnreinigung ( nach GOZ Ziffer 1040 )
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
Kunststofffüllungen statt Amalgam:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ?
Mehrkosten für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen sind im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallende
a) Wurzelbehandlungen;
b) Paradontosebehandlungen;
c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kfo-Behandlung).
Erfolgt zu diesen Maßnahmen Leistung der GKV, entfällt eine Erstattung nach diesem Tarif.
Wichtige Ergänzungen:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ?
 

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen:
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Zahnersatz:
für aktuelle Zahnlücken.

Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ?
Preis- und Leistungsverzeichnis:
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Bonusheft:
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ?
-
Standard Grundversorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ?
85 % bis 100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Erstattungsbeispiel
Höherwertige Versorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ?
85 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt.
Erstattungsbeispiel
Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Leistungsumfang für Verblendungen: Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden werden 40 % des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen.
Inlays:
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ?
100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistung gezahlt. ( Von den erstattungsfähigen Aufwendungen werden die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Vorleistungen weiterer Barmenia-Zahnergänzungstarife abgezogen. )
Erstattungsbeispiel
Leistungsumfang für Inlays: Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall, Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden, werden 20 % des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen. (Der Tarif Prophy leistet jedoch nicht für Onlays und Overlays, diese sind nicht als Füllungen, sondern als Teilkronen anzusehen; sie gelten deshalb als Zahnersatz und sind nur über den Barmenia Tarif ZG erstattungsfähig. )
Implantate:
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
85 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Erstattungsbeispiel
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? Nein, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Leistungsumfang für Implantate: Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden, wird die Tarifleistung um 40 % des Rechnungsbetrages gekürzt. Funktionsanalytische und Funktionstherapeutische Maßnahmen werden nicht erstattet.
 

Kieferorthopädie

Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Die Tarifkombination ZG+Prophy leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen.
Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ?
 

Leistungsfähigkeit

Begrenzungen in den Anfangsjahren:
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ?
Keine Summenbegrenzung im Tarif ZG bei keinem oder max.1 fehlenden, nicht ersetztem Zahn. Erstattungsstaffel bei 2 fehlenden, n.e. Zähnen 250,- Euro im 1. KJ / 500,- Euro im 2. KJ / 750,- Euro im 3. KJ Erstattungsstaffel bei 3 fehlenden, n.e. Zähnen 125,- Euro im 1. KJ / 250,- Euro im 2. KJ / 375,- Euro im 3. KJ
Ja, Summenbegrenzung im Tarif Prophy die Leistungen sind in den ersten vier Kalenderjahren ( KJ ) begrenzt. Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt
- im ersten KJ max. 250,- Euro
- in den ersten beiden KJ zusammen max. 500,- Euro
- in den ersten drei KJ zusammen max. 750,- Euro
- in den ersten vier KJ zusammen max. 1.000,- Euro
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP):
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ?
Ja, für den Tarif ZG ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 Euro überschreiten werden ! Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 Euro übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.
Nein, für den Tarifbaustein Prophy ist kein Heil- und Kostenplan erforderlich. Für umfangreiche Füllungstherapien und generell bei Wurzelkanal- und Paradontosebehandlungen sowie Aufbisschienen empfehlen wir die freiwillige Vorlage eines HKP. Insbesondere nach Ablauf der vierjährigen Summenbegrenzung.
Wartezeit:
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ?
keine Wartezeiten für Leistungen aus dem Tarifbaustein Prophy
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? 8 Monate Wartezeit
Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? 2 Versicherungsjahre
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung: Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gelten die selben Leistungen, allerdings werden, da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurden bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von den tariflichen Leistungen abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kalkulation:
Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ?
Kassenunabhängige Erstattung:
Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ?
 

Besonderheiten

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie.
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie, die in direktem Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Aufwendungen nach Tarif Prophy erbracht wird.( Ausgenommen von der Erstattung wären Akupunkturleistungen im Zusammenhang mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung. )


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