Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den hochwertigen Top-Tarif der Barmenia anderen Anbietern gegenüber gestellt. Auf die unabhängige Empfehlung zur Zahnzusatzversicherung der Barmenia durch die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest können Sie bauen.
![]() Barmenia ZG Plus |
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Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Barmenia-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
sehr gut ( 1,3 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.
Bis zu drei Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 5 Jahren können bis zu 5.000,- Euro an Erstattungsleistung abgerufen werden. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Ja, pro Kalenderjahr stehen 85,- € für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Der Erstattungssatz beträgt 85 % bis zu einem max. Rechnungsbetrag von 100,- €. |
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| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 85 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 85 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen; c) Aufbissschienen ( nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung ) |
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Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Ja, bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist automatisch mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Erstattungsstaffel eingeführt wird. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Die Erstattungsbeträge sind dann auf 250,- € im ersten, 500,- € im zweiten und 750,- € im dritten Kalenderjahr begrenzt. Für das vierte und fünfte Kalenderjahr gelten dann wieder die für alle Versicherten gültigen Erstattungsbeträge. ( siehe: Begrenzung in den Anfangsjahren ) Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken, bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen. Die Erstattungsbeträge sind dann auf 125,- € im ersten, 250,- € im zweiten und 375,- € im dritten Kalenderjahr begrenzt. Für das vierte und fünfte Kalenderjahr gelten dann wieder die für alle Versicherten gültigen Erstattungsbeträge. ( siehe: Begrenzung in den Anfangsjahren ) Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehr als drei Zahnlücken bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Eine Versicherung im Tarif ZG Plus ist daher nicht möglich. Ein Antrag würde sofort von der Barmenia abgelehnt. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Barmenia ZG Plus leistet für den Einschluss fehlender Zähne. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Barmenia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz deutlichen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die Barmenia belohnt im Tarif ZG Plus kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche, indem die für Bonus 20 und Bonus 30 ausgezahlten Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse nicht von den Leistungen der Barmenia Zahnzusatzversicherung abgezogen werden. Bei der Berechnung der Erstattungsleistung geht die Barmenia ungeachtet des tatsächlich von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Bonus ( 20 / 30 ) immer nur von der geringsten Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ( Bonus 0 / Festkostenzuschuss ) aus, sodass die Erstattung sogar über 85 % liegen kann. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone ZG Plus ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie bei vollem Bonus ( Bonus 30 ) für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung erhöht diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen mit Bonus 30 bis zu 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
85 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Wenn Sie von Ihrer gesetzl. Krankenkasse zusätzlich den Bonus 20 oder 30 erhalten, kommt die Bonusleistung noch oben drauf, sodass die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Barmenia belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf. Eine Bonusleistung der gesetzl. Krankenversicherung ( Bonus 20 / 30 ) käme noch dazu. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die zahnärztlichen Leistungen sind nach Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
85 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Inlays keinen Bonus, daher bleibt es hier bei einer Leistung von 85 %. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Keine Begrenzung. Im Tarif ZG Plus gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien, wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
85 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. Wenn Sie von Ihrer gesetzl. Krankenkasse zusätzlich den Bonus 20 oder 30 erhalten, kommt die Bonusleistung noch dazu, sodass die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Barmenia belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf. Eine Bonusleistung der gesetzl. Krankenversicherung ( Bonus 20 / 30 ) käme noch dazu. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Keine Begrenzung. Im Tarif ZG Plus gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer, noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif ZG Plus leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif ZG Plus leistet nicht für die Kosten die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. In den ersten fünf Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. In den ersten fünf Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten fünf Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten fünf Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Ja, in den ersten fünf Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Ab dem 6. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Ja, für den Tarif ZG Plus ist der Barmenia immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 € überschreiten werden! Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Barmenia ein. Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn würde der 1.000 € übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen, für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Kalenderjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Barmenia abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 14., 21., 35. und 50. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, Leistungen im Tarif Barmenia ZG plus stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Barmenia heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen. Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, leistet die Barmenia auch weiterhin die bereits heute zugesagten 85 %. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehenden Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
