Barmenia Zahnzusatzversicherung Tarif Barmenia AZ + Prophy

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Barmenia anderen Anbietern gegenüber gestellt. Auf die unabhängige Empfehlung zur Zahnzusatzversicherung der Barmenia durch die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest können Sie bauen.



Barmenia AZ + Prophy
    


Barmenia Zahnzusatzversicherung hier vergleichen ...


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen der Barmenia-Tarifkombination zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Leistungen Tarif Barmenia AZ + Prophy im Detail

Beschreibung Tarif-Info Barmenia AZ+Prophy
  gut ( 2,3 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10. Der Test konzentrierte sich auf Zahnersatz, Kronen, Inlay und Implantatversorgung und berücksichtigte nicht die Leistungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, Inlays, Kunststofffüllungen, Paradontose- und Wurzelbehandlungen.

Im Tarif AZ der Barmenia bezieht sich die Angabe der Erstattungsleistung direkt auf den Rechnungsbetrag ohne Anrechnung des Festkostenzuschuß, während bei den übrigen Tarifen üblicherweise die Erstattung inkl. GKV-Festkostenzuschuss angegeben wird. Daher fällt die tatsächlich Erstattungsleistung höher aus, als die niedrige Prozentzahl vermuten lässt. Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Teilkronen, Onlys und Overlays werden 35 % erstattet. Dieser Tarif kann seit dem 01.02.09 um den Baustein Prophy ergänzt werden. In der Kombination werden einflächige Inlays und Kunststofffüllungen zu 100 % erstattet, für professionelle Zahnreinigung sind 60,- Euro. pro Jahr abrufbar. Sofern keine GKV Vorleistung erfolgt leistet der Tarif auch für Wurzelkanal- und Paradontosebehandlung. Nicht versichert sind kieferorthopädische Leistungen.
 
Zahnbehandlung    Zahnreinigung
  Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Pro Kalenderjahr stehen max. 60 Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung.
- Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sog. professionelle Zahnreinigung)
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
 
  Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
  Die Tarifkombination AZ + Prophy erstattet 100 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen.
- Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen. Diese sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig.
Ebenfalls unter den 100 % Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für die nicht zur Leistungspflicht der GKV zählenden
a) Wurzelbehandlungen
b) Paradontosebehandlungen
c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kfo-Behandlung).
Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entfällt die Erstattung aus der Tarifkombination AZ + Prophy.
 
Zahnersatz Zahnersatzleistungen
  Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
 
  Bonusheft
  Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wichtig, es zählt nicht das Bonusheft zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern das Bonusheft zu dem Zeitpunkt an dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Die Barmenia belohnt in der Tarifkombination AZ + Prophy kontinuierliche Zahnarztbesuche. Der Versicherer erstattet 35 % vom Rechnungsbetrag. Auf die Erstattungsleistung der Barmenia kommen der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonuszahlungen oben drauf. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst dazu bezahlen. ( Keramikkrone AZ + Prophy )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ) der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem der jeweilige Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellt werden wird.
 
  Standard GKV Grundversorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
35 %
( vom Rechnungsbetrag ohne vorherige Anrechnung des GKV Zuschuss )
Erstattungsbeispiel
 
  Höherwertige Versorgung
  Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
35 %
( vom Rechnungsbetrag ohne vorherige Anrechnung des Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung )
Erstattungsbeispiel
 
  Inlays
  Welche Erstattung erfolgt für Inlays ?
100 %
vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistung als Erstattung für Inlays gezahlt.
Erstattungsbeispiel
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall, Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze ( 3,5 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. Sind zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt worden, werden 20 % des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen. (Der Tarif Prophy leistet jedoch nicht für Onlays und Overlays, diese sind nicht als Füllungen, sondern als Teilkronen anzusehen; sie gelten deshalb als Zahnersatz und sind nur über den Barmenia Tarif AZ erstattungsfähig. )
 
  Verblendungen
  Verblendungen von Kronen und Brücken ?
Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
  Leistungsumfang
Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Regelsätze ( 2,3 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen nach BEL. ( BEL = Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen ).
 
  Implantate
  Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
35 %
vom Rechnungsbetrag ohne vorherige Anrechnung des GKV Zuschuss. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
Erstattungsbeispiel
  Knochenaufbau
Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
  Funktionsanalyse
Nein, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig. Keine zusätzliche Leistung aus dem Tarif Prophy.
  Leistungsumfang
Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Regelsätze ( 2,3 ´fach ) erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen nach BEL. ( BEL = Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen ).
 
  Kieferorthopädie
  Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ?
Die Tarifkombination AZ+Prophy leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen.
  Leistungsfähigkeit
  Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ?
Ja, Summenbegrenzung im Tarif AZ, die Leistungen sind in den ersten zwei Kalenderjahren ( KJ ) begrenzt. Die Gesamtleistung pro versicherter Person für Zahnersatz und Inlays beträgt max. 1.000,- Euro im ersten und max. 1.000,- Euro im zweiten KJ.
Ja, Summenbegrenzung im Tarif Prophy die Leistungen sind in den ersten vier Kalenderjahren ( KJ ) begrenzt. Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt
- im ersten KJ max. 250,- Euro
- in den ersten beiden KJ zusammen max. 500,- Euro
- in den ersten drei KJ zusammen max. 750,- Euro
- in den ersten vier KJ zusammen max. 1.000,- Euro
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
  Heil- und Kostenplan
Ja, für den Tarif AZ ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 Euro überschreiten werden ! Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 Euro übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.
Nein, für den Tarifbaustein Prophy ist kein Heil- und Kostenplan erforderlich. Für umfangreiche Füllungstherapien und generell bei Wurzelkanal- und Paradontosebehandlungen sowie Aufbisschienen empfehlen wir die freiwillige Vorlage eines HKP. Insbesondere nach Ablauf der vierjährigen Summenbegrenzung.
  Wartezeit für Zahnbehandlung
keine Wartezeiten für Leistungen aus dem Tarifbaustein Prophy
  Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate Wartezeit
  Mindestversicherungsdauer
2 Versicherungsjahre
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen.
  Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ?
Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gelten die selben Leistungen, allerdings werden, da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurden bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von den tariflichen Leistungen abgezogen. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
  Zusatzleistungen
  Wartezeit für Zusatzleistungen
keine Wartezeit
  Art der Zusatzleistung
Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie.
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie, die in direktem Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Aufwendungen nach Tarif Prophy erbracht wird.( Ausgenommen von der Erstattung wären Akupunkturleistungen im Zusammenhang mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung. )