| Beschreibung |
Tarif-Info ARAG Z 70 |
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gut ( 2,5 ), so lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.
Der Tarif ARAG Z 70 ist der kleine Bruder des Z 100, mit weniger Leistungsbereichen und geringeren prozentualen Erstattungssätzen. Für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung ( GKV Grundversorgung ) werden zusammen mit den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung 70 % der Kosten übernommen. Bei Inanspruchnahme besseren Versorgung werden für Zahnersatz, Inlays, Implantate und sogar Kieferorthopädie 70 % erstattet. |
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| Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
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Welche Erstattung erfolgt für die professionelle Zahnreinigung?
Der Tarif Z 70 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxemaßnahmen. |
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Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen |
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Der Tarif Z 70 leistet nicht für Kunststofffüllungen, Zahnbehandlungen, Wurzel-, Parodontosebehandlungen oder Aufbissschienen. |
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| Zahnersatz |
Zahnersatzleistungen |
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Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener festsitzender und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. |
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Bonusheft |
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Welchen Einfluss hat mein Bonusheft auf die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung ? Ihr Bonusheft hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Die ARAG erstattet 70 % vom Rechnungsbetrag inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei unterscheidet die ARAG im Tarif Z 70 bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht zwischen der Grundleistung ( Festkostenzuschuss ) und dem Bonus. Der Versicherer wertet die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse als Gesamtbetrag und zieht diesen von der Erstattungsleistung der ARAG ab. Wenn Sie den Bonus 20 oder 30 bekommen, reduziert sich entsprechend die Leistung der ARAG, Ihre Zuzahlung bleibt daher gleich hoch. ( Keramikkrone ARAG Z 70 )
Auch wenn das Bonusheft in diesem Fall keine Bedeutung hat, sollten Sie es trotzdem regelmäßig führen, dies kann bei weiteren Einsparungen der gesetzliche Krankenkasse oder dem Wechsel des Zahnzusatzversicherers noch einmal wichtig werden. |
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Standard GKV Grundversorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? 70 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen gezahlt, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
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Höherwertige Versorgung |
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Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? 70 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Erstattungsbeispiel |
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Inlays |
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Welche Erstattung erfolgt für Inlays ? 70 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Erfolgt keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet der Tarif trotzdem 70 %. Erstattungsbeispiel |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Gold , Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die Behandlung ist von Zahnärzten mit Kassenzulassung durchzuführen, und im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abzurechnen. |
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Verblendungen |
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Verblendungen von Kronen und Brücken ? Ja, bis einschl. des 5´er Zahnes. |
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Leistungsumfang Die Behandlung ist von Zahnärzten mit Kassenzulassung durchzuführen, und im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abzurechnen. |
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Implantate |
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Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? 70 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Erfolgt keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet der Tarif trotzdem 70 %. Erstattungsbeispiel |
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Knochenaufbau Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
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Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische, funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig |
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Leistungsumfang Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die Behandlung ist von Zahnärzten mit Kassenzulassung durchzuführen, und im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abzurechnen. |
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Kieferorthopädie |
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Welche Erstattung erfolgt für Kieferorthopädie ? 70 % Erstattung, für Kinder und Jugendliche bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung - z.B. bei Einstufung in KIG 2 , oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres . |
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Leistungsfähigkeit |
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Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt ? Keine Summenbegrenzung bei Unfall ! Unbegrenzte Tarifleistung ab dem 3. Jahr ( monatsgenaue Berechnung ) im 1. Jahr ist die Tarifleistung auf 400,- Euro begrenzt im 2. Jahr ist die Tarifleistung auf 800,- Euro begrenzt |
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Heil- und Kostenplan Bei Implantaten benötigt die ARAG vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag und ein Röntgenbild zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit, durch den zahnmedizinischen Gutachter Bei kieferorthopädischen Behandlungen empfehlen wir vor Behandlungsbeginn die Vorlage von Röntgenbildern und Kiefermodell beim Versicherer. Generell empfehlen wir vor jeder kostenintensiveren Maßnahme die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer um die Kostenübernahme abzustimmen. |
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Wartezeit für Zahnbehandlung Der Tarif Z 70 leistet nicht für Zahnbehandlung. |
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Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit |
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Mindestversicherungsdauer 2 Kalenderjahre das erste KJ endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag jährlich kündigen. |
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Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt erfolgt keine Tarifleistung seitens der ARAG. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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Zusatzleistungen |
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Wartezeit für Zusatzleistungen
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Art der Zusatzleistung Der Tarif beinhaltet keine weiteren Zusatzleistungen aus anderen Versicherungsbereichen. |