Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Für viele Tarife gilt, dass zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Wer jedoch fehlende, nicht ersetzte Zähne in den Versicherungsumfang der Zahnzusatzversicherung einschließen möchte, hat auch einige Tarife zur Auswahl. Es hängt aber oft sehr davon ab, wie viele Zähne nicht ersetzt sind.

Ein fehlender Zahn ist noch lange keine Grund keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Versicherer haben in ihren Tarifen Möglichkeiten geschaffen, das der Kunde auch 1, 2 oder mehr fehlende Zähne mitversichern kann. Somit wird dem Versicherungsnehmer die Chance geboten, die Lücken in seinem Gebiss behandeln zu lassen.

Ob die fehlenden Zähne jedoch ohne weiteres im Tarif enthalten sind oder ein Zuschlag erhoben wird, zeigt der Onlinerechner. Auch kann es sein, das in diesem Fall der Versicherungsnehmer einem Leistungsausschluss oder einer verlängerten Leistungsstaffel zustimmen muss.

Letztendlich gibt es sogar Tarife die gar keine Gesundheitsfragen oder Fragen zu fehlenden Zähnen stellen.

Ein fehlender Zahn oder gleich mehrer fehlende Zähne sind also prinzipiell kein Ausschlußkriterium. Bei einem Vergleich der Zahnzusatzversicherungen könne Sie sehen, wie viele Lücken in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden können.



Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen im Onlinerechner ...




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