Nach einem Gesetzentwurf des Bundestages vom 01.10.2004 bleibt die Versorgung mit Zahnersatz Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird am Festzuschusskonzept festgehalten. Das bedeutet, die nach Anrechnung der Festzuschüsse verbleibenden Differenzen zu den Gesamtzahnersatzkosten sind vom Versicherten selbst zu bezahlen. Viele langjährig gesetzlich Versicherte haben das Problem, dass sie gar nicht wissen, welche Kosten für Zahnersatz anfallen, und daher auch nicht genau einschätzen können, welche Versicherungslösung sie wählen sollen.
Ab 2004 haben Sie die Möglichkeit, bei Behandlungen durch Ihren Zahnarzt eine Patientenquittung zu verlangen. Diese soll zum einen dazu dienen die Abrechnungen Ihres Zahnarztes zu überprüfen, zum anderen erhalten Sie so auch einen Einblick in die Kosten, die bei Zahnersatzmaßnahmen entstehen.
Ergänzend haben wir nachfolgend einige Positionen zusammengestellt.
| Composit | 275,- bis 350,- € |
| Gold | 300,- bis 400,- € |
| Keramik | 350,- bis 650,- € |
Auch bei Kronen gibt es unterschiedlich kostspielige Ausfertigungen abhängig davon, ob und wenn ja aus welchem metall der Unterbau gefertigt wird, meistens wird ein metallunterbau aus Stahl oder Titan mit zahnfarbener Keramikverblendung gewählt, oder ob auf den metallunterbau verzichtet und statt dessen eine Vollkeramikkrone angefertigt wird.
Die neueste Errungenschaft sind derzeit Ceron smart Ceramics aus Zirkonoxid, deren Belastbarkeit und Kaustabilität auch mehrgliedrigere Keramikbrücken ermöglicht.
| Stahl / Titan / Keramik | 280,- bis 330,- € |
| Gold / Keramik | 330,- bis 370,- € |
| Vollkeramik | 450,- bis 550,- € |
| Zirkonoxid | 450,- bis 550,- € |
Z. Zt müssen für eine Brücke die eigentlich noch gesunden Nachbarzähne heruntergeschliffen werden, sie erhalten Kappen zwischen denen die künstlichen Zähne befestigt werden. Alternativ gibt es auch Drahtbügelkonstruktionen, bei denen die Brücke um die Nachbarzähne geklickt wird. Diese Konstruktionen haben allerdings den Nachteil, dass sie weniger fest, bzw. kaustabil sind.
| Zuzahlungen 3 -gliedrige Brücken ohne Verblendung | |
| Stahl / Titan | 350,- € | Gold | 500,- bis 600,- € |
| Zuzahlungen 3 -gliedrige Brücken mit Verblendung | |
| Stahl / Titan / Keramik | 700,- bis 800,- € |
| Gold / Keramik | 850,- bis 1.000,- € |
| Zirkonoxid / Keramik | 1.400,- bis 1.600,- € |

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