Zahnersatzkosten

Nach einem Gesetzentwurf des Bundestages vom 01.10.2004 bleibt die Versorgung mit Zahnersatz Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird am Festzuschusskonzept festgehalten. Das bedeutet, die nach Anrechnung der Festzuschüsse verbleibenden Differenzen zu den Gesamtzahnersatzkosten sind vom Versicherten selbst zu bezahlen. Viele langjährig gesetzlich Versicherte haben das Problem, dass sie gar nicht wissen, welche Kosten für Zahnersatz anfallen, und daher auch nicht genau einschätzen können, welche Versicherungslösung sie wählen sollen.


Zusatzversicherung für Zahnersatz ...


Ab 2004 haben Sie die Möglichkeit, bei Behandlungen durch Ihren Zahnarzt eine Patientenquittung zu verlangen. Diese soll zum einen dazu dienen die Abrechnungen Ihres Zahnarztes zu überprüfen, zum anderen erhalten Sie so auch einen Einblick in die Kosten, die bei Zahnersatzmaßnahmen entstehen.


Ergänzend haben wir nachfolgend einige Positionen zusammengestellt.

  1. Füllungen im Frontbereich bestehend aus Zement und Composit (Kunststoff) sind zuzahlungsfrei bzw. durch die Festzuschüsse abgedeckt, wenn Sie eine individuelle farbliche Anpassung wünschen beträgt die Zuzahlung zwischen 15- und 30,- €.

  2. Füllungen im Seitenzahnbereich mit Amalgam sind zuzahlungsfrei, bzw. durch die Festzuschüsse abgedeckt, 3- schichtige Composits kosten 40,- bis 80,- euro, werden sie im Seitenzahnbereich großflächiger auch 100,- bis 140,- €.

  3. Inlays, Onlays, das Inlay ist eine Einlagefüllung, die außerhalb des Mundes gefertigt und dann eingesetzt wird, das Onlay bedeckt als künstliche Kappe schadhafte Kauflächen. Zuzahlung nach Anrechnung der Festzuschüsse:


    Composit275,- bis 350,- €
    Gold300,- bis 400,- €
    Keramik350,- bis 650,- €

  4. Kronen sind eine künstliche Haube, die den darunter bestehenden Zahn noch viele Jahre am Leben erhalten. Im Regelfall wird der zu behandelnde Zahn weit heruntergeschliffen, vom Zahntechniker werden dann nach vorher angefertigten Gebissabdrücken die Kronen-Häubchen gefertigt.


    Auch bei Kronen gibt es unterschiedlich kostspielige Ausfertigungen abhängig davon, ob und wenn ja aus welchem metall der Unterbau gefertigt wird, meistens wird ein metallunterbau aus Stahl oder Titan mit zahnfarbener Keramikverblendung gewählt, oder ob auf den metallunterbau verzichtet und statt dessen eine Vollkeramikkrone angefertigt wird.


    Die neueste Errungenschaft sind derzeit Ceron smart Ceramics aus Zirkonoxid, deren Belastbarkeit und Kaustabilität auch mehrgliedrigere Keramikbrücken ermöglicht.


    Stahl / Titan / Keramik 280,- bis 330,- €
    Gold / Keramik 330,- bis 370,- €
    Vollkeramik 450,- bis 550,- €
    Zirkonoxid 450,- bis 550,- €

  5. Ist ein Zahn nicht mehr zu retten oder fehlen gleich mehrere kann eine Brücke eingesetzt werden. Mit einer aufwendigen Konstruktion lassen sich mehrere fehlende Zähne überbrücken. Eine Zahnlücke sollte immer möglichst schnell geschlossen werden, sonst besteht die Gefahr, dass der im gegenüberliegenden Kiefer liegende Zahn durch den fehlenden Gegenbiss ebenfalls bald seinen Halt verliert.


    Z. Zt müssen für eine Brücke die eigentlich noch gesunden Nachbarzähne heruntergeschliffen werden, sie erhalten Kappen zwischen denen die künstlichen Zähne befestigt werden. Alternativ gibt es auch Drahtbügelkonstruktionen, bei denen die Brücke um die Nachbarzähne geklickt wird. Diese Konstruktionen haben allerdings den Nachteil, dass sie weniger fest, bzw. kaustabil sind.


  6. Zuzahlungen 3 -gliedrige Brücken ohne Verblendung
    Stahl / Titan350,- €
    Gold500,- bis 600,- €
    Zuzahlungen 3 -gliedrige Brücken mit Verblendung
    Stahl / Titan / Keramik 700,- bis    800,- €
    Gold / Keramik 850,- bis 1.000,- €
    Zirkonoxid / Keramik 1.400,- bis 1.600,- €

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