Im Gegensatz zur GKV prüfen die privaten Versicherungsunternehmen bei einer Krankenzusatzversicherung die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers. Der Versicherer kann das Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung prüfen und bewerten, nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von Erkrankungen, die im Laufe der Versicherungsdauer eintreten, ist somit nicht möglich.
Zur Prüfung des objektiven Risikos bedient sich der Versicherer des Versicherungsantrags, der Antrag ist klassisch in drei Bestandteile unterteilt.
Angaben zu technischen Daten:
Angaben zu versicherungsmedizinischen Daten:
Angaben zu gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen:
Die Schlusserklärung befindet sich zumeist auf der Rückseite des Versicherungs-antrags im sogenannten Kleingedruckten und beinhaltet unter anderem
Führt die Risikoprüfung zu einem positiven Ergebnis, nimmt der Versicherer den Krankenversicherungsantrag an.
Mit der Annahme durch den Versicherer und dem Zugang der Annahmeerklärung oder des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer endet dessen Nachmeldepflicht.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erstellung der Annahmeerklärung oder vor Erstellung des Versicherungsscheines bzw. vor Ablauf gegebenenfalls bestehender Wartezeiten.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn Sie auf einem entsprechenden Formular des jeweiligen Versicherers (ärztliches Zeugnis) die dort aufgeführten Fragen von einem Arzt Ihrer Wahl beantworten lassen, bzw. sich den dort geforderten Untersuchungen unterziehen.
Der Versicherungsschutz beginnt um 0.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr
Sie sollten eine Zusatzversicherung nie kurzfristig, sondern immer mit entsprechender Vorlaufzeit beantragen.

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