Leistungen

Ein klassischer Auslandsreise-Krankenversicherungstarif beinhaltet folgende Leistungen:


Geleistet wird bei im Ausland akut eintretenden Krankheiten und dort erlittenen Unfällen für:

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung;

  • Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, sofern die Operation in einem im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhaus erfolgt,

  • Medikamente, Arznei-, Heil-und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung,

  • Transportkosten zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächst- erreichbaren Notfallarzt,

  • Schmerzstillende Zahnbehandlung notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz, nicht aber für Neuanfertigung, Kronen und Kieferorthopädie,

  • Kosten für einen notwendigen Rücktransport.

  • Für den Fall, dass ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig wird, benennt der Versicherer Ihnen eine Tag und Nacht besetzte Notrufnummer, der dort Dienst tuende Arzt wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise etc. erklären.

  • die Überführung bei Tod einer versicherten Person bis zu einem festgesetzten eurobetrag meistens maximal ca. 5.000 €,

  • die Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe der Versicherungsleistung, die bei einer Überführung zu erbringen gewesen wäre.

Sollten während des Auslandsaufenthaltes bei bereits bestehenden Krankheiten erhebliche Verschlechterungen eintreten, die vor Reiseantritt nicht abzusehen waren, wird auch in diesen Fällen geleistet. Das Ausmaß der medizinisch notwendigen Heilbehandlung muss sich dabei deutlich von dem vorangegangenen Behandlungs- verlauf abheben.

Ihre Ansprechpartner

  •  Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne.


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