| Beschreibung |
Tarif-Info SDK SG 1 |
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Der Tarif SG 1 der SDK stammt aus dem Jahr 1988. Er wurde in der Vergangenheit wiederholt von der Stiftung Warentest bewertet und mit der Note " gut " ausgezeichnet. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Belegärzt und ambulante Operationen übernommen. Insbesondere die Regelungen zu gemischten Heilanstalten, aber auch die kundenfreundliche Auslegung der vertraglichen Obliegenheiten ( § 9 AVB Teil I Abs. 1 ) sprechen für die SDK und den Tarif SG 2 wobei zu beachten ist, dass die Leistungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung ( 3,5 ´fach GOÄ ) begrenzt werden. |
| Unterkunftskosten |
Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer. |
| Arztkosten |
Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung. |
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Leistungsumfang GOÄ Keine Höchstsatzbegrenzung, wenn eine sachliche und rechtlich begründete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zugrunde liegt. |
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Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung. |
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Leistungsumfang GOÄ Keine Höchstsatzbegrenzung, wenn eine sachliche und rechtlich begründete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zugrunde liegt. |
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Ambulante OP
Nein, der Tarif leistet nicht für ambulante Operationen. |
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Leistungsumfang Keine Tarifleistung. |
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Vor- und Nachstationäre Behandlung Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. |
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Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung Nein, keine Tarifleistungen für gesonderte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen. Erstattet werden nur Leistungen die sich im Rahmen der Vor- und Nachstationären Behandlung abrechnen lassen. |
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Leistungsumfang Keine Höchstsatz Begrenzung Das Arzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOÄ ) begrenzt. |
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Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten? Im Tarif SG 1 erstattet die SDK 100 % der Mehrkosten.
Kürzt die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen, weil der Versicherte ein anderes als ein in der ärztlichen EInweisung genanntes Krankenhaus aufsucht, so wird der Kürzungsbetrag erstattet. |
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Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage? Ja, die SDK leistet. Der Versicherer kann sich auf die fehlende Leistungszusage gemäß § 4 ( 5 ) MB/KK nicht berufen, wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt wurden, die eine stationäre Behandlung erforderten, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelte, wenn die Krankenanstalt die einzige in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder wenn während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderte. |
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Stationäre Transporte Ja, für Transporte zum und vom Krankenhaus werden 100% des nach Vorleistung der GKV verbleibenden Rechnungsbetrages übernommen. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)? Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale. |
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Wichtige Obliegenheit Kundenfreundliche Regelung:
§ 9 AVB Teil II Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung inerhalb von 10 Tagen, gemäß § 9 Teil I Abs. 1 wird verzichtet.
§ 9 AVB Teil I Abs. 1 besagt: Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Die Ergänzungsformulierung in den Bedingungen der SDK lautet: zu § 9 (1) MB/KK Verzicht auf Anzeige der Krankenhausbehandlung. Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet. (§ 4 Teil I Abs. 5 ( gemischte Heilanstalten ) bleibt hiervon unberührt.) |
| Zusatzleistungen |
bei Verzicht auf Wahlunterkunft 30,- € Krankenhausersatztagegeld bei Inanspruchnahme eines Zimmers mit mehr als 2 Betten Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
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bei Verzicht auf Chefarztbehandlung 18,- € Krankenhausersatztagegeld bei verzicht auf privatärztliche Behandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
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stationäre Zuzahlungen
§ 39 Abs. 4 SGB Nein, diese Kosten werden nicht übernommen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet. |
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stationäre Kuren Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. |
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Begleitperson Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann. |
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Versicherten-Karte Ja, eine SDK-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen. |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Nein, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztliches Zeugnis ist nicht möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 2 Jahre. |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die SDK auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Als VJ gilt die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres. Als erstes VJ. gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni. |
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automatisches Ende der Versicherung Einen Automatismus zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses gibt es nicht.Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt die GKV Vorleistung, im Anschluss greift folgende Regelung: Erbringt die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen oder hat die Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse geendet, so wird anstelle der Kostenerstattung, unabhängig von der Wahl eines Zimmers mit ein, zwei oder mehr Betten ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 36,- € gezahlt. Da diese Summe keinesfalls kostendeckend sein kann empfiehlt es sich bei Beendigung des gesetzlichen Krankenversicherungsverhältnisses Kontakt mit der SDK aufzunehmen und den Versicherungsschutz anzupassen oder zu kündigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |