| Beschreibung |
Tarif-Info Nürnberger SZ 1 |
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Der Tarif SZ 1 der Nürnberger Versicherung stammt aus dem Jahr 1992. Er wurde in der Vergangenheit auch von der Stiftung Warentest beurteilt und zuletzt mit der Einstufung " gut " bewertet. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen und Belegarztleistungen mit Begrenzung auf den Höchstsatz der Gebührenordnung übernommen. |
| Unterkunftskosten |
Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer. |
| Arztkosten |
Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung. |
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Leistungsumfang GOÄ Höchstsatz Begrenzung Das Arzthonorar ist auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOÄ ) begrenzt. |
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Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung. |
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Leistungsumfang GOÄ Höchstsatz Begrenzung Das Arzthonorar ist auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOÄ ) begrenzt. |
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Ambulante OP
Ja, der Tarif leistet für ambulante Operationen in Krankenhäusern. Der Tarif leistet für 100% der nach Vorleitung der GKV verbleibenden Aufwendungen. |
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Leistungsumfang Keine Tarifleistung. |
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Vor- und Nachstationäre Behandlung Ja,die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. |
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Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung Nein, keine Tarifleistungen für gesonderte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen. |
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Leistungsumfang Keine Tarifleistung. |
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Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten? Im Tarif SZ 1 erstattet die Nürnberger 100 % der Mehrkosten.
Kürzt die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen, weil der Versicherte ein anderes als ein in der ärztlichen EInweisung genanntes Krankenhaus aufsucht, so wird der Kürzungsbetrag erstattet. |
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Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage? Ja, die Nürnberger leistet. In Abweichung zu § 3 (6) AVB leistet der Versicherer auch ohne vorherige schriftliche Zusage a) wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder b) wenn das Krankenhaus das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten ist. |
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Stationäre Transporte Ja, für Transporte zum und vom Krankenhaus werden 100% des nach Vorleistung der GKV verbleibenden Rechnungsbetrages. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)? Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale. |
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Wichtige Obliegenheit Kundenfreundliche Regelung:
§ 9 AVB Teil II Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen, gemäß § 9 Teil I Abs. 1 wird verzichtet.
§ 9 AVB Teil I Abs. 1 besagt: Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. In Teil II der Bedingungen verzichtet die Nürnberger auf die Meldepflicht. |
| Zusatzleistungen |
bei Verzicht auf Wahlunterkunft 25,56- € Krankenhausersatztagegeld bei Inanspruchnahme eines Zimmers mit mehr als 2 Betten Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
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bei Verzicht auf Chefarztbehandlung 25,56- € Krankenhausersatztagegeld bei verzicht auf privatärztliche Behandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
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stationäre Zuzahlungen
§ 39 Abs. 4 SGB Nein, diese Kosten werden nicht übernomen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet. |
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stationäre Kuren Nein, diese Kosten werden nicht übernomen. |
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Begleitperson Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernomen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann. |
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Versicherten-Karte Ja, eine Nürnberger -Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen. |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 2 Jahre. |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Nürnberger auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste VJ beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden VJ fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. |
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automatisches Ende der Versicherung Einen Automatismus zur Beendigung gibt es nicht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entällt die Voraussetzung zur Zusatzversicherung, der Vertrag ist vom Versicherungsnehmer zu kündigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |