Mannheimer Krankenhauszusatzversicherung Tarif Mannheimer ZSW1

Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Mannheimer verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen objektiven Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankenhauszusatzversicherung der Mannheimer können Sie bauen.




Mannheimer ZSW1
 


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Leistungen Tarif Mannheimer ZSW1 im Detail

Beschreibung Tarif-Info Mannheimer ZSW1
  Der Tarif ZSW Einbett der Mannheimer stammt aus dem Jahr 2006. Wie bei der Mannheimer Versicherung üblich, ist der ZSW mit außergewöhlich guten Leistungen ausgestattet. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Belegärzte und ambulante Operationen ohne GOÄ-Begrenzung übernommen. Die Regelungen zu gemischten Heilanstalten, die kundenfreundliche Auslegung der vertraglichen Obliegenheiten, das gänzliche fehlen der sonst üblichen Wartezeiten und viele weitere Details sprechen für die Mannheimer und den Tarif ZSW, lediglich der Preis veranlasst Rechner zur Suche nach Alternativen.
Unterkunftskosten Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Arztkosten Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert vereinbarte chefärztliche Leistung.
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Ambulante OP
Ja, der Tarif leistet auch für ambulante Operationen.
Hat die GKV Aufwendungen für eine ambulante Operation nicht in voller Höhe ersetzt, werden die verbleibenden Aufwendungen ersetzt. Hat die GKV keine Leistungen erbracht, werden Aufwendungen nicht ersetzt. Hat die GKV die Aufwendungen für eine ambulant im Krankenhaus durchgeführte Operation vollständig ersetzt, zahlt der Versicherer einmalig ein Genesungsgeld. Die Höhe bestimmt sich nach den im Katalog ambulant durchführbarer Operationen für diese Operation festgesetzten Leistungspunkten. Hundert Leistungspunkte ergeben ein Genesungsgeld von EUR 5,20.
  Leistungsumfang
Keine Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Vor- und Nachstationäre Behandlung
Ja, ersetzt werden 100 % der nach GKV Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a Sozialgesetzbuch V (SGB V), soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind. Erbringt die GKV keine Leistung, werden die Aufwendungen zu 50 % ersetzt.
  Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
  Leistungsumfang
Keine Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
Im Tarif ZSW Einbett erstattet die Mannheimer 100 % der Mehrkosten. Hat die GKV die Aufwendungen für die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse des Krankenhauses nicht in voller Höhe ersetzt, werden die verbleibenden Aufwendungen mit Ausnahme der bei der GKV bestehenden Selbstbehalte ( 10,- € für 28 Tage ) ersetzt.
  Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage?
Ja, die Mannheimer leistet.
Der Versicherer kann sich auf die fehlende Leistungszusage gemäß § 4 ( 5 ) MB/KK nicht berufen, wenn

a) ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erfordern;

b) es sich um eine Notfalleinweisung handelt;

c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert;

d) sich innerhalb von drei Monaten nach Beendigung einer Krankenhausbehandlung, für die Leistungspflicht besteht, eine vom Krankenhausarzt verordnete weitere Heilbehandlung in einer anderen Krankenanstalt anschließt und diese Heilbehandlung notwendig ist, um die zuvor im Krankenhaus behandelte Krankheit zu heilen oder zu bessern (Anschlussheilbehandlung);

e) bei TBC-Erkrankungen eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung in einer TBC-Heilstätte erfolgt.
  Stationäre Transporte
Ja, ersetzt werden die Aufwendungen für einen Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
Leistungsfähigkeit Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)?
Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen zwar auch dann, wenn keine Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale erfolgt, allerdings werden zustehende GKV Leistungen von der Tarifleistung in Abzug gebracht. Soll heißen, wenn sich die GKV nicht beteiligt werden von der Mannheimer die Wahlleistungskosten ( Chefarzt / Einbettzimmer ) übernommen. Der sonst auf die GKV entfallende Anteil wäre aber vom Patienten selbst zu tragen.
  Wichtige Obliegenheit
Kundenfreundliche Regelung:

Eine Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen, ist in den allg. Bedingungen Teil I der Mannheimer gar nicht erst vorgesehen,

daher muss auch in den Bedingungen Teil II nicht gesondert darauf verzichtet werden.

Fazit: Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet.

§ 4 Abs.5
Zusatzleistungen bei Verzicht auf Wahlunterkunft
25,- € Krankenhausersatztagegeld bei Inanspruchnahme eines Zimmers mit mehr als 2 Betten Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  bei Verzicht auf Chefarztbehandlung
25,- € Krankenhausersatztagegeld bei verzicht auf privatärztliche Behandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  stationäre Zuzahlungen § 39 Abs. 4 SGB
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
  stationäre Kuren
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
  Begleitperson
Ja, wird neben einem versicherten Kind, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, werden auch die Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson ersetzt.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
  Versicherten-Karte
Ja, eine Mannheimer-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es.
Wartezeit allgemeine Wartezeit
Der Tarif ZSW Einbett sieht keine Wartezeiten vor.
  besondere Wartezeit
Der Tarif ZSW Einbett sieht keine Wartezeiten vor.
  Wartezeiterlass
nicht notwendig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.
Dauer Mindestversicherungsdauer
1 Jahr.
  verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre?
Ja, in § 17 Teil I der AVB verzichtet die Mannheimer auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Das erste VJ beginnt mit dem für den Beginn des Versicherungsschutzes vereinbarten Zeitpunkt und endet am folgenden 31. Dezember. Von da an fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen.
  automatisches Ende der Versicherung
Die Versicherung im Tarif ZSW endet mit Ablauf des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. - § 11 Mannheimer VB 2008 Krankenhauskostenzusatz ZSW.
  uneingeschränkte Weltgeltung
Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsresiekrankenversicherung abzuschließen.
Besonderheiten Kinder allein versicherbar
Ja, Kinder können allein versichert werden, aber der Kinderbeitrag wird dann um 50 % erhöht.
  Alterungsrückstellungen
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
  Schadenfreiheitsrabatt
Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor.
Info Gesundheitsfragen
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.