Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes den von Ihnen festgesetzten bzw. versicherten Tagessatz.
Das Krankenhaustagegeld ist nicht zweckgebunden zu verwenden, Sie können frei darüber verfügen und z.B. die von der GKV für die ersten 28 Tage eines stationären Aufenthaltes geforderte Zuzahlung begleichen, oder den Aufwand für Fernseher und Telefon bestreiten.
Krankenhaustagegeldversicherungen sind nicht wirklich günstig.
In Anbetracht der immer kürzer werdenden postoperativen stationären Verweildauer und der gleichzeitigen Verlagerung weg von stationären hin zu ambulanten Operationen gilt es zu überlegen, ob der Abschluss eines solchen Tarifs wirklich sinnvoll ist.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind erhalten Sie eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber und im Anschluss eine gekürzte Krankentagegeldzahlung seitens Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Möglicherweise ist also die Erhöhung Ihres Krankentagegeldes sinnvoller als ein Krankenhaustagegeld.
Wenn Sie selbständig, freiberuflich tätig und Einzelunternehmer sind bietet sich ebenfalls eine Krankentagegeldversicherung, die nicht nur für die Dauer der stationären Unterbringung sondern für den gesamten Krankheitszeitraum leistet.
Sind Sie zu mehreren tätig, kann auch in einem Gesellschaftervertrag die vorübergehende Versorgung des krankheitsbedingt ausgefallenen Partners geregelt werden. Im Anschluss an den hier festgelegten Zeitraum sollten dann weitergehende Zahlungen ebenfalls von einer Krankentagegeldversicherung geleistet werden.

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