Die Beitragsberechnung in der PKV erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass für die Erbringung der Versicherungsleistung für die gesamte Versicherungsdauer ein gleichbleibender Versicherungsbeitrag kalkuliert wird. Würde es keine Inflation und keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen geben, würde sich Ihr Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer nicht erhöhen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
Der Beitrag wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er:
Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, dann wird die Differenz aus der Entnahme für Alterungsrückstellungen finanziert.
Der Beitrag wird für jede einzelne versicherte Person berechnet, eine kostenfreie Familienmitversicherung gibt es nicht.

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