| Beschreibung |
Tarif-Info INTER GE 2 |
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Inter, GE 2, 75 % bis 1.000,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 750,- €.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und eine eingeschränkte Liste von Naturheilverfahren die auch von Ärzten abgerechnet werden dürfen. Ab dem 3. Kalenderjahr werden bis zu 750,- € erstattet. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte ( 3,5 ´fach ). Für Sehhilfen werden innerhalb von 3 Jahren 200,- € bereit gestellt. Interessant wird der Tarif erst durch seine vielen weiteren Bausteine. Dies sind neben sehr vielen Zuzahlungsleistungen auch Leistungen für ambulante Operationen, Leistungen für Schutzimpfungen und das derzeit umfangreichste Verzeichnis erstattungsfähiger Vorsorgeuntersuchungen für die pro Kalenderjahr bis zu 1.500,- € zur Verfügung stehen. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
75 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 75 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 75 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? Keine Einschränkung ! Der Tarif GE 2 leistet auch für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den Gebüh Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn wäre vorteilhaft, ist aber nicht zwingend notwendig, ein Befähigungsnachweis, der über die Zulassung als Heilpraktiker hinausgeht, ist nicht notwendig. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 750,- € Erstattungs- oder 1.000,- € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. Ergänzend greifen in den ersten beiden Jahren die Leistungsbegrenzungen auf 250,- € 1 VJ, und 500,- € 2.VJ.. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
75 % für die Heilbehandlung durch Ärzte für die nachstehend aufgeführten Naturheilverfahren: Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie, Kneipp- Therapie, Shiatsu, Neuraltherapie nach Hunecke,Eigenblutbehandlung, Osteopathie und Elektrostimulationmittels TENS-Gerät. Diese können von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? 75 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 75 % für verordnete Heilmittel. |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Ja, Im 1. Kalenderjahr ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag insgesamt auf 250,- €, im 2. Kalenderjahr insgesamt auf 500,- € begrenzt. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, ermäßigt sich der erstattungsfähige Höchstbetrag des ersten Kalenderjahres um 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung nicht bestand. Ab dem dritten Kalenderjahr sind die erstattungsfähigen Aufwendungen...auf einen Rechnungsbetrag von 1.000,- € pro Kalenderjahr begrenzt, dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 750,- €. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Ja, die Aufwendungen werden zu 75 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- € pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 750,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der Fassung 2005. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet aber nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? 100 % für Brillen und Kontaktlinsen, max. 200,- € innerhalb von 3 Kalenderjahren. Eine innerhalb dieser drei Kalenderjahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. |
| Zusatzleistungen |
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ambulante Operationen: 100 % , max. 1000,- €, pro Kalenderjahr für ärztliche Wahlleistungen bei ambulanten Operationen ( Katalog gem. § 115 b SBG V ) |
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allgemeine Krankenhausleistungen: Die Inter erstattet die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Überweisung genannten Krankenhauses entstehen, soweit sie die Leistungen der GKV übersteigen. |
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Vorsorgeuntersuchungen: 100 % , max. 1500,- €, pro Kalenderjahr für med. notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen die im tariflichen Verzeichnis aufgeführt und nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte berechnungsfähig sind. |
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Schutzimpfungen: 100 % . Die Inter erstattet nach Vorleistung der GKV die Restkosten für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff, soweit es sich um staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen sowie um Impfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (Zeckenschutzimpfung) handelt, zu 100 %. Eine Leistungspflicht für den Versicherer besteht auch dann, wenn zuvor die GKV ihre Leistung abgelehnt hat.. |
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Zuzahlungen Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die nach § 61 - (SGB V) vorgesehenen Zuzahlungen zu a) ambulanter ärztlicher, zahnärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung bis 100 € pro Person und Kalenderjahr (Praxisgebühr), b) Arznei- und Verbandmitteln, c) Hilfsmitteln, d) Heilmitteln, e) Fahrtkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden, f) einer vollstationären Krankenhausbehandlung, g) einer stationären Anschlussrehabilitation. Als Kostennachweis ist die Quittung, die von dem zum Einzug Verpflichteten ausgestellt wird, vorzulegen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 120 EUR pro Kalenderjahr zu 100 % ersetzt, höchstens jedoch insgesamt 1.500 € pro Person und Kalenderjahr. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, ermäßigen sich die Selbstbeteiligung und die Höchsterstattungsbeträge um 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung nicht bestand. |
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Akutbehandlung im Ausland. 75 % für die Heilbehandlung durch Ärzte für die nachstehend aufgeführten Naturheilverfahren: Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie, Kneipp- Therapie, Shiatsu, Neuraltherapie nach Hunecke,Eigenblutbehandlung, Osteopathie und Elektrostimulationmittels TENS-Gerät. Diese können von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden. |
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Auslandrücktransport 75 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Überführungskosten 75 % für verordnete Heilmittel. |
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Versicherten-Karte Nein, eine Inter-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 1 Jahr |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Inter auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Inter unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder versicherereigenem Leistungsverzeichnis abgerechnten Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden, sofern viertel-, halbjährl. oder jährliche Zahlungsweise gewählt wird, damit der Buchungsbetrag mind. 10,- € beträgt. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |