| Beschreibung |
Tarif-Info CSS HP + ZE Basis |
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CSS, Heilpraktiker + Zahnersatz Basis 80 % bis 1.250,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000,- €.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000,- € pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte( 3,5 ´fach ). Der Tarif enthält einen Baustein für Zahnersatzleistungen, dieser erstattet bis zu 40 % vom Rechnungsbetrag für hochwertigste Zahnersatzleistungen. Zzgl. Festkostenzuschuss der GKV kommen Sie so an 60 % bis 65 % der Gesamtkosten für Zahnersatz. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 80 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? Keine grundsätzliche Einschränkung ! Der Tarif CSS - Heilpraktiker leistet grundsätzlich auch für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den Gebüh Ziffern 19.1 bis 19.8. Die Beantragung einer Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer vor Behandlungsbeginn ist sinnvoll und angeraten, nach den Tarifbedingungen jedoch nicht Erstattungsvoraussetzung. Um im Einzelfall Enttäuschungen zu vermeiden sollte der Kunde darauf jedoch nicht verzichten, da die CSS natürlich unter anderem die medizinische Notwendigkeit prüfen und je nach Art der Behandlung auch einen medizinischen Leistungsnachweis des Leistungserbringers anfordern wird. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000,- € Erstattungs- oder 1.250,- € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem Versicherer eigenen Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren.
ACHTUNG: Die CSS ist der einzige Versicherer der derzeit darauf besteht, dass der Arzt die Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" trägt. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der CSS geforderte Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" führt. Andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? 80 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Oder laut Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren. |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Ja, max. 600,- € Erstattung innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Ja, die Aufwendungen werden zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250,- € pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der jeweils gültigen Fassung. Für ärztlich erbrachte Leistungen gilt ein Versicherer eigenes Leistungsverzeichnis, dieses kann, muss aber nicht geändert werden. Mehrleistungen in den dann neuen Leistungsverzeichnissen müssen ggf. durch Beitragsangleichungen kompensiert werden. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet nicht die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? keine Leistung für Sehhilfen |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. |
| Zusatzleistungen |
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Zahnersatz 30 % vom Rechnungsbetrag, 35 % bei funfjährigem, 40 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis für Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen), funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse,Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebsund knochenaufbauenden Maßnahmen. |
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Zahnarzt ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten und Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsetrags. |
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Heil- und Kostenpläne Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen. |
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Versicherten-Karte Nein, eine CSS-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie, Entbindungen und Zahnleistungen. |
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Wartezeiterlass Nein, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist nicht möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 1 Jahre |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die CSS auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der CSS unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder Versicherer eigenem Leistungsverzeichnis abgerechneten naturheilkundlichen Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht den in der Flexi - Tarifreihe üblichen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor.
HINWEIS: alle Tarifbausteine innerhalb der Flexi - Tarifreihe werden zusammen bewertet. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |