| Beschreibung |
Tarif-Info CSS HP + Gesundheit Plus |
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CSS, Heilpraktiker + Gesundheit plus 80 % bis 1.250,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000,- €.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000,- € pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte ( 3,5 ´fach ). Der Tarif enthält einen Baustein für Sehhilfen, ambulante Zuzahlungen und einen umfangreichen Katalog ambulanter Vorsorgeuntersuchungen. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 200,- € erstattet. Durch den umfangreichen Katalog der erstattungsfähigen Vorsorgemaßnahmen ist dieser Tarif insbesondere für Frauen sehr interessant. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 80 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? Keine grundsätzliche Einschränkung ! Der Tarif CSS - Heilpraktiker leistet grundsätzlich auch für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den Gebüh Ziffern 19.1 bis 19.8. Die Beantragung einer Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer vor Behandlungsbeginn ist sinnvoll und angeraten, nach den Tarifbedingungen jedoch nicht Erstattungsvoraussetzung. Um im Einzelfall Enttäuschungen zu vermeiden sollte der Kunde darauf jedoch nicht verzichten, da die CSS natürlich unter anderem die medizinische Notwendigkeit prüfen und je nach Art der Behandlung auch einen medizinischen Leistungsnachweis des Leistungserbringers anfordern wird. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000,- € Erstattungs- oder 1.250,- € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die Heilbehandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren nach dem Versicherer eigenen Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren.
ACHTUNG: Die CSS ist der einzige Versicherer der derzeit darauf besteht, dass der Arzt die Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" trägt. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der CSS geforderte Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" führt. Andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? 80 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Oder laut Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren. |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Ja, max. 600,- € Erstattung innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Ja, die Aufwendungen werden zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250,- € pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der jeweils gültigen Fassung. Für ärztlich erbrachte Leistungen gilt ein Versicherer eigenes Leistungsverzeichnis, dieses kann, muss aber nicht geändert werden. Mehrleistungen in den dann neuen Leistungsverzeichnissen müssen ggf. durch Beitragsangleichungen kompensiert werden. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet aber nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? 100 % für Brillen und Kontaktlinsen, max. 200,- € einmal innerhalb von 24 Monaten. In den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn jedoch max. 50,- €. Bestand 36 Monate lang Versicherungsschutz für diesen Tarif, ohne dass Leistungen für Sehhilfen bezogen wurden, so erhöht sich der erstattungsfähige Höchstbetrag auf 300,-€. Eine innerhalb der Fristen auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. |
| Zusatzleistungen |
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Vorsorgeuntersuchungen 100 % bis 500,- € innerhalb von 24 zusammenhängenden Monaten für die auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellten Vorsorgeuntersuchungen. Es gelten die in den Versicherungsbedingungen abschließend aufgezählten Vorsorgeuntersuchungen. |
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allgemeine Zuzahlungen Der Versicherer erstattet im Rahmen der AVB 100% der Zuzahlungen - für eine Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers (Praxisgebühr) - § 28 Abs. 4 Sätze 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB V); - bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln - § 31 Abs. 3 SGB V; - bei ärztlich verordneten Heilmitteln - § 32 Abs. 2 SGB V; - bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln - § 33 Abs. 2 Satz 5 SGB V; - bei häuslicher Krankenpflege - § 37 Abs. 5 SGB V; - bei ärztlich verordneter Soziotherapie - § 37a Abs. 3 SGB V; - bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe - § 38 Abs. 5 SGB V; - bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung - § 39 Abs. 4 SGB V; - bei medizinischen Vorsorgeleistungen - § 23 Abs. 6 SGB V; - bei medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter - § 24 Abs. 3 SGB V; - bei medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter - § 41 Abs. 3 SGB V;
- bei medizinischer Rehabilitation - § 40 Abs. 5 SGB V; - bei Anschlussrehabilitation - § 40 Abs. 6 SGB V; - bei Fahrkosten - § 60 Abs. 2 SGB V. Erstattungsfähig sind Zuzahlungen bis zur geltenden Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V. |
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stationäre Zuzahlungen Der Versicherer erstattet im Rahmen der AVB 100% der Mehrkosten für eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung, die dem Versicherten vom Träger der GKV auferlegt werden, weil er ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt |
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Akutbehandlung im Ausland Bei Notfällen im Ausland werden umfangreiche Assistanceleistungen erbracht. |
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Option Die CSS garantiert jeder im Tarif CSS.flexi Baustein Gesundheit plus versicherten Person die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der GKV, die in Reaktion auf zukünftige Reformen in der GKV vom Versicherer eingeführt werden. Jeder Versicherte hat einmalig innerhalb von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Tarife die garantierte Möglichkeit, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten die neuen Tarife abzuschließen. |
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Versicherten-Karte Nein, eine CSS-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Nein, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 1 Jahre |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die CSS auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Barmenia unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder Versicherer eigenem Leistungsverzeichnis abgerechneten naturheilkundlichen Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht den in der Flexi - Tarifreihe üblichen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor.
HINWEIS: alle Tarifbausteine innerhalb der Flexi - Tarifreihe werden zusammen bewertet. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |