ARAG Ambulante Zusatzversicherung Tarif ARAG 483

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ARAG 483
 


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Leistungen Tarif ARAG 483 im Detail

Beschreibung Tarif-Info ARAG 483
  ARAG, Tarif 483, 90 % bis 2.500,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.250,- €.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 2.250,- € innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte( 3,5 ´fach ).

Für Sehhilfen werden innerhalb von 36 Monaten 330,- € bereit gestellt. Ergänzend und bisher einmalig auf dem deutschen Markt, gibt es einen Zuschuß zur Lasik-Operation.
Heilpraktiker Behandlung
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

90 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH.
  Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
90 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
  Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
90 % für verordnete Heilmittel.
  Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ?
keine Leistung !
Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der ARAG im Tarif 483 nicht erstattet. Die ARAG verweist hier auf die Regelung gemäß der MBKK Teil II.
  Leistungssumfang GebüH
Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Ärzte für Naturheilverfahren Behandlung
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

90 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

ACHTUNG : Die Behandlungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung erbracht werden wie z.B. Arzt für Naturheilverfahren, Akupunktur oder Homöopathie. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der ARAG geforderte Zusatzbezeichnung führt, andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet.
  Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
90 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
  Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
90 % für verordnete Heilmittel.
  Leistungssumfang Hufelandverzeichnis
Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
  Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren?
Nein, es gilt nur die generelle Leistungshöchstgrenze. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
  Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze?
Ja, die Aufwendungen werden zu 90 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 € innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 2.250,- € innerhalb von 2 Kalenderjahren.
  Werden Aktualisierungen vorgenommen?
Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) und das Hufelandverzeichnis gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen in den Verzeichnissen haben zur Folge, dass Leistungen und Beiträge des Tarifs 483 überprüft und geändert werden können. Mehrleistungen in den dann neuen Leistungsverzeichnissen müssen ggf. durch Beitragsangleichungen kompensiert werden.
Sehhilfen Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen?
Der Tarif erstattet nicht die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern.
  Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen?
100 % für med. notwendige Brillen und Kontaktlinsen. Bei Erwachsenen ab dem 21. Lj., max. 330,- € . Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 36 Monaten. Eine innerhalb dieser Zeit auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. Bei Kindern und Jugendlichen max. 165,- € . Eine Sehschärfenänderung um min. 0,5 Diopt. löst hier jedoch einen neuerlichen Anspruch aus. Ohne Sehschärfenänderung entsteht ein neuer Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten. Einmal während der gesamten Vertragslaufzeit besteht zusätzlich ein Anspruch auf 1.000,- € Zuschuß zu einer brechkraftverändernden Augenoperation / Laser-OP.
Leistungsfähigkeit Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich?
Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen.
Zusatzleistungen  
  Lasik-OP
Nach Ablauf von 36 Monaten nach Beginn der Versicherung im Tarif 483 besteht während der gesamten Vertragslaufzeit ein einmaliger Anspruch auf Erstattungsleistungen in Höhe von 1.000,- € für die ggf. auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für eine brechkraftverändernde Augenoperation ( auch Laseroperation ).
  Akutbehandlung im Ausland.
Der Tarif 483 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung und zahnärztliche Notversorgung.
  Auslandrücktransport
Der Tarif 483 leistet bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit.
  Überführungskosten
Der Tarif 483 leistet für die Bestattungskosten am ausländischen Sterbeort, oder für die Überführungskosten, max. 10.000,- € .
  Zuzahlungen ambulant
100 % Erstattung für die im Rahmen des Leistungskataloges der GKV festgesetzten Zuzahlungsbeträge ( außer für Sehhilfen ), bei Vorlage einer Kopie der ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg.
  Zuzahlungen stationär
90 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

ACHTUNG : Die Behandlungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung erbracht werden wie z.B. Arzt für Naturheilverfahren, Akupunktur oder Homöopathie. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der ARAG geforderte Zusatzbezeichnung führt, andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet.
  Versicherten-Karte
Nein, eine ARAG-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht.
Wartezeit allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen
  besondere Wartezeit
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen.
  Wartezeiterlass
Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich.
Dauer Mindestversicherungsdauer
2 Jahre
  verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre?
Ja, in § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
  automatisches Ende der Versicherung
Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der ARAG unverzüglich anzuzeigen.
  uneingeschränkte Weltgeltung
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder Hufelandverzeichnis abgerechnten Heilbehandlungen.
Besonderheiten Kinder allein versicherbar
Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden.
  Alterungsrückstellungen
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert
  Schadenfreiheitsrabatt
Ja, bei Leistungsfreiheit gewährt der Versicherer eine Pauschalleistung in Höhe von 50,- € bei Erwachsenen und 25,- € bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Info Gesundheitsfragen
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.