| Beschreibung |
Tarif-Info ARAG 482 |
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ARAG, Tarif 482, 60 % - ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel, ohne dass eine Obergrenze festgelegt ist. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Durch die fehlende Begrenzung wird der Tarif dann interessant, wenn Rechnungsbeträge über 3.500,- € pro Jahr anfallen. Der Beitrag ist dafür ansprechend niedrig. Zu beachten bleibt die Selbstbeteiligung und die Tatsache dass für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren nicht geleistet wird. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
60 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 60 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 60 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? keine Leistung ! Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der ARAG im Tarif 482 nicht erstattet. Die ARAG verweist hier auf die Regelung gemäß der MBKK Teil II. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
keine Leistung |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? keine Leistung |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? keine Leistung |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis keine Leistung |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Nein, der Tarif leistet generell ohne Summenbegrenzung, sieht aber eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt für Kinder und Jugendliche 25,- € pro Person und Jahr, für Versicherte nach dem 21. Lj. 50,- €. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Nein, der Tarif leistet 60 % ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages, sieht aber eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt pro Person und Jahr für Kinder und Jugendliche 25,- € und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Mehrleistungen in dem dann neuen Leistungsverzeichnissen müssen ggf. durch Beitragsangleichungen kompensiert werden. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet nicht die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? 100 % für med. notwendige Brillen und Kontaktlinsen, max. 175,- € . Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten. Eine innerhalb dieser zwei Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. |
| Zusatzleistungen |
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Akutbehandlung im Ausland. Der Tarif 482 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung und zahnärztliche Notversorgung. |
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Auslandrücktransport Der Tarif 482 leistet bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit. |
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Überführungskosten Der Tarif 482 leistet für die Bestattungskosten am ausländischen Sterbeort, oder für die Überführungskosten, max. 10.000,- €. |
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Zuzahlungen 100 % Erstattung für die im Rahmen des Leistungskataloges der GKV festgesetzten Zuzahnlungsbeträge ( außer für Sehhilfen ), bei Vorlage einer Kopie der ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg. |
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Versicherten-Karte Nein, eine ARAG-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 2 Jahre |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der ARAG unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH abgerechnten Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein versichert werden. In den Verträgen für Kinder sind zusätzlich 30,- € Krankenhaustagegeldleistung enthalten, sodaß der Mindestbeitrag von 5,06 € erreicht wird. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |