Mit jeder Reform der letzten Jahre wurden die ambulanten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zurückgefahren. Einige Leistungen sind komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen worden, bei anderen wurden Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen eingeführt.
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der aktuellsten den ambulanten Bereich betreffenden Änderungen.
In den ambulanten Zusatzversicherungstarifen sind Personen versicherbar, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Tarifleistungen der privaten Zusatzversicherer können folgende Bausteine enthalten, um die von den gesetzlichen Krankenversicherungen geforderten Zuzahlungen ganz oder teilweise aufzufangen.

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