Mit dem Tarif V der Continentale sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Continentale V43-U |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 3 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja, Karenzänderung | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Nein |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, nach mind. 4 Wochen AU |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 12 Monate ) |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
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Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Ja, bis zu dem vertraglich vereinbarten Nachleistungszeitraum von 3 Monaten wird Krankentagegeld zur Verfügung gestellt.
Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, kann es bei einem zeitgleichen Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld zu einer Rückforderung kommen. Das betrifft den Teil des Krankentagegeldes, der über den Beendigungszeitpunkt oder über den Nachleistungszeitraum hinaus gezahlt wurde.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine längere Karenzzeit beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der Continentale Krankenversicherung eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, eine Reaktivierung des in Anwartschaft stehenden Tarifs ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die Continentale Krankenversicherung folgende Möglichkeit:
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Continentale Krankenversicherung unverzüglich mitzuteilen.Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld im europäischen Ausland für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung und sogar bei ambulanter Behandlung, sofern der Versicherte transportunfähig ist.
Der Tarif leistet das vereinbarte Krankentagegeld sogar weltweit während einer über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehenden stationären Krankenhausbehandlung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.