Mit dem Tarif der Gothaer sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schneller Ihr Geld erhalten. Bei Einkommenssteigerung haben Sie sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
Gothaer TG1-26 |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 3 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Nein | |
Ja, Karenzänderung | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Ja |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, bei Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen (KV) Nein, bei Rehamaßnahmen (RV) |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate ) |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
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Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Gothaer bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich. Bestimmte aussagekräftige Dokumente (z.B. ärztliche Berichte ab dem Zeitpunkt der eingetretenen Berufsunfähigkeit, ein aktueller Arbeitsvertrag u.a.) müssen der Gothaer vorgelegt werden.
Nein, die ausgezahlte Krankentagegeldleistung wird bei rückwirkender Anerkennung einer Berufsunfähigkeit nicht zurückgefordert.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine längere Karenzzeit beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der Gothaer Krankenversicherung AG eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, eine Reaktivierung des in Anwartschaft stehenden Tarifs ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Bestimmte aussagekräftige Dokumente (z.B. ärztliche Berichte ab dem Zeitpunkt der eingetretenen Berufsunfähigkeit, ein aktueller Arbeitsvertrag u.a.) müssen der Gothaer vorgelegt werden.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung von der Gothaer Krankenversicherung AG schriftlich zugesagt wurde.
Nein, das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt.
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Sofern Sie in diesem Tarif mindestens einen Tagessatz von 25,56 EUR versichert haben, und Ihr Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten erreicht hat, in der keine Anpassung stattgefunden hat, bietet Ihnen die Gothaer Krankenversicherung AG aber auch die Möglichkeit einer pauschalen Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie können Ihr versichertes Krankentagegeld alle 2 Jahre um durchschnittlich ca. 3 % erhöhen, wobei Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht überschritten werden darf. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die durchschnittliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Die Gothaer verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht .Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.