Mit dem Tarif der ARAG sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Bei Angestellten werden Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung addiert, sodass sie schnell ihr Geld erhalten. Wiedereingliederungsmaßnahmen nach langer Krankheit werden ebenfalls bezuschusst.
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
ARAG Versicherung 31-39 |
Nein | |
Keine Leistungsaussage | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 3 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Nein | |
Ja | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, bei Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen (KV) Ja, bei Rehamaßnahmen (RV) nach mind. 6 Wochen AU |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Nein |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 12 Monate |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der ARAG Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der ARAG Versicherung können Sie bauen.
Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs ARAG Versicherung 31-39 zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Nein, die ausgezahlte Krankentagegeldleistung wird bei rückwirkender Anerkennung einer Berufsunfähigkeit nicht zurückgefordert.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine längere Karenzzeit und eine Änderung des Tagessatzes beantragt werden, wenn das geänderte Nettoeinkommen innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der ARAG Krankenversicherungs-AG angezeigt und nachgewiesen wurde.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Ein etwaig gezahltes Übergangsgeld kann auf die Krankentagegeldleistungen angerechnet werden.
Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die ARAG Krankenversicherungs-AG folgende Möglichkeit:
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der ARAG Krankenversicherungs-AG unverzüglich mitzuteilen.
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.