HALLESCHE KH |
vollstationäre Aufnahme | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
KHTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Begleitpersonen? | Ja, für Kinder bis zum 8. Lebensjahr |
max. Tagessatz? | 100 EUR |
Erhöhung Tagessatz? | Ja |
Verzicht auf Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Ja |
Teilstationäre Behandlung? | Nein |
Privatklinik? | Ja, mit Einschränkungen |
Stationäre Psychotherapie? | Ja |
Stationäre Kur? | Ja, nach vorheriger Zusage |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja, 11 Fragen |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate, Verzicht bei Unfall |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
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Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von !%tagessatzkhtg%! EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Wenn Sie allerdings ein Ersatz-Krankenhaustagegeld aus einem anderen Tarife erhalten, so werden Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammengerechnet und zählen als ein Tag.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, aus dem Tarif HALLESCHE KH erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung. Diese zusätzliche Krankenhaustagegeldleistung ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlich entstehenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Begleitperson.
Der maximale Tagessatz beträgt
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Hallesche KH grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die Hallesche Krankenversicherung a.G. benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
Nein, der Tarif Hallesche KH leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, der Tarif Hallesche KH leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik, wenn
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, im Tarif Hallesche KH werden während einer stationären Kur Leistungen erbracht, wenn die Hallesche diese vor der Behandlung schriftlich zugesagt hat.
Der Tarif leistet ebenfalls für die ersten drei Wochen einer Anschlussheilbehandlung, die innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt und in einer Einrichtung erfolgt, die für die jeweilige Anschlussheilbehandlung von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger anerkannt ist.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, auf weltweite Heilbehandlung.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Hallesche mit elf Fragen im oberen Bereich. Es gibt einige Versicherer, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Hallesche ansehen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen, sofern ein Unfall eintritt.
Ja, der Wartezeiterlass durch ein ärztliches Zeugnis ist möglich.
Es ist das Formular der Halleschen zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut- und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind in jedem Fall vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob Ihr Antrag später angenommen wird oder nicht. Bitte setzten Sie diese Summe ins Verhältnis zu den Monatsbeiträgen die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.