DKV KKHT |
vollstationäre Aufnahme | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Konstante Beiträge im Alter? | Günstig, da ohne Alterssparanteil |
KHTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Begleitpersonen? | Ja, für Kinder bis zum 14. Lebensjahr |
max. Tagessatz? | 65 EUR |
Erhöhung Tagessatz? | Ja |
Verzicht auf Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Ja |
Teilstationäre Behandlung? | Nein |
Privatklinik? | Nein, nur bei Abrechnung nach KHEntgG |
Stationäre Psychotherapie? | Ja, mit vorheriger Zusage |
Stationäre Kur? | Ja, bis zu 28 Tage |
Gemischte Heilanstalten? | Ja, nur nach vorheriger Zusage |
Mindestversicherungsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate, Verzicht bei Unfall |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Nein, weil generell keine Gesundheitsprüfung |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der DKV verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung der DKV können Sie bauen.
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Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von !%tagessatzkhtg%! EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt neun Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 14., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. 89. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, aus dem Tarif DKV KKHT erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung.
Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder bis 14 Jahre 30 EUR und für Jugendliche und Erwachsene 65 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif DKV KKHT möglich.
Für Versicherungsfälle, die vor Erhöhung des Krankenhaustagegeldes eingetreten sind, werden nachträglich keine erhöhten Leistungen erbracht.
Dies gilt, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Ihnen und Ihrem Arzt innerhalb der letzten 24 Monate vor der Erhöhung besprochen wurde.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
Nein, der Tarif DKV KKHT leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Nein, der Tarif DKV KKHT leistet nur, wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnet. Dies ist bei Privatkliniken i. d. R. nicht der Fall.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Die schriftliche Zusage der DKV muss dafür vor der stationären Aufnahme eingeholt werden.
Ja, der Tarif DKV KKHT leistet bei einer ärztlich verordneten stationären Kur für bis zu 28 Tage innerhalb von 36 Monaten.
Ja, der Tarif DKV KKHT leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der DKV vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während der ersten sechs Monate des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie nach dieser Zeit noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung für bis zu zwei Monate weiter gezahlt. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die DKV verzichtet für den Tarif KKHT auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen.
Für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, werden keine Leistungen erbracht.
Dies gilt, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Ihnen und Ihrem Arzt innerhalb der letzten 24 Monate vor Versicherungsbeginn besprochen wurde.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die DKV verzichtet für den Tarif KKHT auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen, sofern ein Unfall eintritt.
Ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich. Für den Tarif selbst ist keine Gesundheitsprüfung vorgesehen, daher wird auch keine ergänzende medizinische Prüfung zum Wartezeiterlass vorgenommen.