FAQ - Fragen und Antworten - Krankenhaustagegeld
 
0551 900 378 614
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Krankenhaustagegeld > FAQ
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

FAQ Krankenhaustagegeld - Fragen und Antworten

Hier haben wir für Sie wichtige Leistungen und Fragen zu Leistungskriterien der Krankenhaustagegeldversicherung zusammengefasst:






Ab wann erhalten Sie Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung?


Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung gezahlt.






Welche Belege müssen vorgelegt werden, um eine Auszahlung zu erhalten?


Die Versicherung benötigt in der Regel eine Bescheinigung, die zumindest folgende Punkte beinhaltet:


  • Name der behandelten Person
  • Aufnahme- und Entlassungstag
  • Diagnose
  • Stempel und Unterschrift des Krankenhauses




Leistet die Versicherung auch bei teilstationärer Behandlung?


Viele Tarife leisten hier gar nicht. In unserem Vergleich finden Sie aber auch Tarife, die für teilstationäre Behandlung das Krankenhaustagegeld z. B. in halber tariflicher Höhe bezahlen.






Leistet die Versicherung auch für den Aufnahme- und Entlassungstag?


Ja, für den Aufnahme- und Entlassungstag erhalten Sie bei fast allen Tarifen den vollen Tagessatz.






Leistet der Versicherer auch bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft?


Ja, wenn Sie bei medizinischer Notwendigkeit aufgrund von Schwangerschaft stationär aufgenommen werden müssen. Dies gilt in der Regel auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.






Leistet die Versicherung auch während einer stationären Psychotherapie?


Ja, in unserem Onlinerechner finden Sie viele Tarife, die bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie die Leistungen tarifgemäß erbringen.






Leistet die Versicherung auch während einer stationären Kur?


Hier gibt es große Unterschiede bei den Tarifen. Viele Versicherungen übernehmen hier gar keine Leistungen, andere zahlen z. B. 50% oder eine begrenzte Zeit. Hier hilft unser Versicherungsvergleich weiter.






Gibt es Gesundheitsfragen im Antrag?


Nur ein Versicherer verzichtet bei seinem Tarif auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen. Alle anderen Gesellschaften möchten recht genau den Gesundheitsstatus des Interessenten erfahren.


Daher sind oft 6, 8 oder sogar 11 Fragen, über z. B. zurückliegenden Behandlungen, Beschwerden, Medikamenteneinnahmen oder Erkrankungen zu beantworten.


Dies kann den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung sehr erschweren oder auch unmöglich machen, weshalb wir im Vergleich einzeln auf die Anzahl der Fragen hinweisen.






Ist eine spätere Erhöhung des Tagessatzes möglich?


Ein wichtiger Punkt, der sehr unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern gehandhabt wird. Manche Tarife bieten diese Option leider nicht. Andere bieten die Erhöhung an, fordern aber fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Hier lohnt der Vergleich.






Können Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden oder gibt es eine Wartezeit?


Sehr interessant sind hier die Tarife die gänzlich auf eine Wartezeit verzichten und sofort leisten.


Viele Gesellschaften versuchen jedoch durch Wartezeiten die Versichertengemeinschaft zu schützen. Sie verhindern, dass sofort nach Vertragsbeginn Leistungen für die stationären Behandlungen abgerechnet werden können, die bereits vor Beginn der Versicherung geplant oder medizinisch notwendig oder absehbar waren.


Üblich ist meist eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und die besondere Wartezeit von acht Monaten, etwa für Entbindung oder Psychotherapie.


Sie können sich in unserem Onlinerechner speziell die Tarife ohne Wartezeit aussuchen und vergleichen.




Onlinerechner Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung

  • Schnell, anonym und kostenfrei vergleichen
  • Zum "Bestpreis" Unterlagen für Ihren Testsieger anfordern
  • Ausführlich und übersichtlich
Zum Onlinerechner
ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 614
Kontakt
Newsportal