Versicherte Gefahren und Schäden - Lexikon Hausratversicherung
 
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Versicherte Gefahren und Schäden

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch


  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • Ersatz wird auch geleistet für Implosionsschäden an versicherten elektrischen Geräten, die infolge von Unterdruck (Vakuum) entstehen,
  • Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
  • Vandalismus nach einem Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Sturm, Hagel,
  • Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.



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