Kündigung - Lexikon Hausratversicherung
 
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Hausratversicherungsverträge kündigen

Will man einen Versicherungsvertrag der Hausratversicherung richtig kündigen, sind einige Dinge zu beachten.


So kündigen Sie richtig:


Art der
Kündigung
Kündigungstermin Frist
Ordentliche Kündigung ist möglich
  • zum Vertragsende,
  • danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres
  • Verträge, die länger als 5 Jahre laufen:
    • zum Ende des 5. Versicherungsjahres
    • danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres
3 Monate

1 Monat bei Ver-
trägen, die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden.
Kündigung im Schadens-
fall
  • mit sofortiger Wirkung** oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist
Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung.
Kündigung wegen Beitrags-
erhöhung***
  • Vertragsabschluss ab 29.07.1994:
    • zu dem Termin möglich, an dem Erhöhung wirksam wird
  • Vertragsabschluss 1.1.1991 bis 28.7.1994:
    • zu Erhöhungstermin möglich, allerdings nur, wenn der Beitrag um mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr
    • oder um mehr als 25 % zum Erstbeitrag steigt.
  • Vertragsabschluss vor dem 1.1.1991 (unterschiedlich nach Sparte):
    • i.d.R. zu Erhöhungstermin möglich bei Erhöhung um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr
    • oder um mehr als 20 % in den letzten 3 Jahren;
Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Beitrags-
erhöhung.


** Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Beitrags, deshalb besser zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


*** Kündigung nur möglich, wenn eine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung erfolgt. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer gilt nicht als Beitragserhöhung.



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