Hausratversicherung - Leitungswasser
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Hausratversicherung > Leitungswasser
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Leitungswasser

Bei bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser spricht man bei der Hausratversicherung dann, wenn es sich um Wasser handelt, das gar nicht austreten sollte oder in anderer Menge, zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort als vom Versicherungsnehmer gewollt war.


Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ist Wasser aus:


  1. Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,

  2. den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen,

  3. Einrichtungen der Dampf- oder Warmwasserheizung, sowie aus Wärme-, Klimapumpen oder Solarheizungsanlagen,

  4. Berieselungs- oder Sprinkleranlagen,

  5. Wasserbetten oder Aquarien (Klausel 7116).

Wärmetragende Flüssigkeiten (Kühlmittel, Öle, Kältemittel, Sole) sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.


Nicht versichert in der Hausratversicherung sind entstandene Schäden durch:


  1. Reinigungs- oder Planschwasser,

  2. stehendes oder fließendes Gewässer, Grundwasser, Hochwasser/Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, Rückstau der durch diese Ursachen entstanden ist, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,

  3. öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,

  4. Erdrutsch oder Erdfall, es sei denn sie sind durch Leitungswasser entstanden,

  5. Schwamm.

Für Schäden am Inhalt eines Aquarium oder Terrariums (z.B. Tiere) die aufgrund des ausgetretenen Leitungswasser entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz innerhalb der Hausratversicherung.


Ggf. besteht die Möglichkeit einige nicht versicherte Schäden durch den Einschluss von Klauseln oder den Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden mit einzuschließen.


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal