Kfz auf nicht öffentlichen Plätzen - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Kfz auf nicht öffentlichen Plätzen

Im Versicherungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung ist gemäß der allgemeinen Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht mitversichert.


Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen die sich aus dem Besitz und der Verwendung von Kraftfahrzeugen ergeben, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren. ( Hierbei gilt keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. )



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