Geliehene, gemietete Sachen - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Geliehene, gemietete Sachen

Schäden die Sie geliehenen oder zu privaten Zwecken gemieteten Sachen zufügen, sind gemäß der allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht versichert. Bei einigen wenigen Tarifen kann als Deckungserweiterung die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust gemieteter, geliehener, gepachteter oder in Obhut genommener Sachen mit versichert werden.


Die Höchstleistung wird von den Versicherern summenmäßig festgelegt, z.B. 2.500,- EUR.


Für die Deckungserweiterung gelten besondere Ausschluss Tatbestände, die jeder Versicherer selbst definieren kann, z.B. wie folgt:


Ausgeschlossen bleiben Schäden an Sachen:


  • die den versicherten Personen für mehr als 3 Monate überlassen wurden
  • die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
  • durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung

Ausgeschlossen bleiben:


  • der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren
  • Vermögensfolgeschäden


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