Ehepartner / Lebensgefährten - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Haftpflichtversicherung > Lexikon > Ehepartner
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Ehepartner / Lebensgefährten

In den Familientarifen sind der Ehepartner und die gemeinsamen Kinder im Rahmen der gewählten Deckungssummen mitversichert, ohne dass es weiterer Angaben bedarf.


Für Lebensgefährten und bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften ( inkl. Kinder ) etc. gilt die Mitversicherung nur, wenn die Partner im Antrag namentlich genannt werden und / oder polizeilich gemeldet sind.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal