Versicherungspflichtige Selbstständige (mit Ausnahme von Hausgewerbetreibenden, Künstlern und Publizisten) müssen den Beitrag in voller Höhe selbst tragen. Sie können einen Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen. Seelotsen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende sowie Küstenschiffer und Küstenfischer müssen einen einkommensgerechten Beitrag zahlen.
arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige beschäftigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und sind auf Dauer im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Sie können sich in bestimmten Fällen von der Versicherungspflicht befreien lassen:
