Die BfA nimmt für ihre Rentenprognose Anpassungssätze von 1,5% und 2,5% an. Die Renten sind in den letzten Jahren im Durchschnitt allerdings nur um 1,2% (Rentenanpassung) gestiegen. Auch der Anstieg der Lebenshaltungskosten (Inflation) wird nicht berücksichtigt. Es ist mehr als fraglich, ob angesichts leerer Rentenkassen die künftigen Rentenanpassungen tatsächlich die Inflationsrate ausgleichen können.
Was der Infobrief leider auch verschweigt: selbst wenn Sie die Rente in prognostizierter Höhe erhalten sollten, es handelt sich nur um die Bruttorente. Das ist nicht der Betrag, den Sie im Alter tatsächlich zur Verfügung haben werden. Von diesem Betrag gehen u.a. noch Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab. Fehlende Entgeltpunkte wegen Ruhestand vor dem 65. Lebensjahr bzw. vor dem 67.Lebensjahr (Rentenalter ab 2011) und der neue Nachhaltigkeitsfaktor können zu weiteren Abschlägen führen. Die tatsächliche Rentenlücke ist größer als die Renteninformationen der Rententräger den Versicherten glauben machen.
Ein wichtiger Punkt, die Hinterbliebenenrente wird nicht erwähnt. Dabei gibt es auch hier Änderungen. Seit dem 1.1.2002 beträgt die "große" Witwen-/Witwerrente nur noch 55% der Rente des/r Verstorbenen. Die "kleine" Witwen-/Witwerrente von 25% wird auf 2 Jahre begrenzt. Lediglich für Ehepaare, bei denen ein Partner am 1.1.2002 mindestens 40 Jahre alt alt war, gilt noch die ursprüngliche Höhe von 60% für die "große" Witwen-/Witwerrente.
Unser Tipp:
Errechnen Sie Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten, Überschlagen Sie, welche Kosten im Rentenalter wegfallen (z.B. Kosten für den Unterhalt von Kindern) und wie hoch Ihr tatsächlicher Bedarf ungefähr sein wird. Lassen Sie sich von einem Fachmann Ihre tatsächliche Rentenlücke errechnen und schließen Sie die Differenz mit einer betrieblichen oder eine privaten Altersvorsorge. Zur Absicherung ihrer Familie ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen.
