Gesetzliche Rentenversicherung - Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
 
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Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterscheidet man zwischen einer teilweisen Erwerbsminderung und der vollen Erwerbsminderung.
Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
Die Wartezeit gilt als vorzeitig erfüllt, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls eingetreten ist.

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