Der Versicherte erhält auch für die beitragsfreien Zeiten Entgeltpunkte.
Diese Entgeltpunkte werden über die Gesamtleistungsbewertung ermittelt und wirken auch rentensteigernd.
Der Gesamtleistungswert ist ein Durchschnittwert aus allen Entgeltpunkten, die in den Beitragszeiten (unter Berücksichtigung der Lücken) während des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes erzielt wurden.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit dem ersten Beitrag zur Rentenversicherung bzw. mit dem 17. Geburtstag und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rentenzahlung beginnt.
Um den Gesamtleistungswert zu ermitteln, werden vom Gesamtleistungszeitraum alle beitragsfreien Zeiten abgezogen. Die in den Beitragszeiten erzielten Entgeltpunkte werden durch die Summe der Monate mit Beitragszeiten und der Monate mit nicht belegten Zeiten (Lücken) geteilt. Der so errechnete Gesamtleistungswert wird mit den beitragsfreien Monaten multipliziert, aus der Summe ergeben sich die Entgeltpunkte für die beitragsfreien Zeiten.
Beispielrechnung:
| belegungsfähiger Gesamtzeitraum | ||
| rentenrechtliche Zeiten | Dauer in Monaten | Entgeltpunkte |
| Gesamtzeitraum | 444 | |
| Beitragszeiten | 270 | 20 |
| beitragsfreie Zeiten | 74 | |
| nicht belegte Zeiten | 100 | |
| Gesamtzeitraum abzüglich der beitragsfreienZeiten |
444 - 74 = 370 | |
| Entgeltpunkte geteilt durch Rest des Gesamtzeitraumes |
20 : 370 = 0,054 | |
| Gesamtleistungswert multipliziert mit der beitragsfreien Zeit |
0,054 x 74 = 3,996 | |
| Es ergeben sich 3,996* Entgeltpunkte für die beitragsfreien Zeiten | ||
