Versicherungsfreie Personen
Die Gruppe der versicherungsfreien Personen besteht im Wesentlichen aus
- Selbständigen,
- Freiberuflern,
- Arbeitnehmern, die in zwei auf einander folgenden Jahren die JAEG überschreiten,
- Beihilfeberechtigten, z.B. Beamte, Richter Geistliche und Lehrer,
- Ruhestandsbeamten mit Anspruch auf Beihilfe,
- Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, z.B. Berufs- und Zeitsoldaten,
- geringfügig Beschäftigten, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr dauert,
- Personen die von der Versicherungspflicht befreit sind,
- Personen nach Vollendung des 55. Lj, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der eigentlichen Versicherungspflicht nicht in der GKV versichert waren.