gesetzliche Krankenversicherung - Pflichtversicherte
 
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Pflichtversicherte

Pflichtversicherte werden kraft Gesetz ohne Berücksichtigung der eigenen Vorstellungen in der GKV zwangsversichert.


  • Arbeitnehmer deren regelmäßiges Einkommen die JAEG nicht übersteigt
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe
  • Praktikanten
  • Rentner, wenn sie während der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 Pflichtversichertes Mitglied einer GKV waren oder Anspruch auf Familienversicherung hatten.
  • Behinderte
  • Sozialhilfeempfänger, die vom Sozialamt bei einer GKV angemeldet wurden. Sozialhilfeempfänger können auch Kostenersatz durch ein Sozialamt erhalten.

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und eigentlich aufgrund von Arbeitslosigkeit oder wegen der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses unter der JAEG versicherungspflichtig werden würde, kann nicht mehr krankenversicherungspflichtig werden, wenn er nicht in den letzten 5 Jahren gesetzlich krankenversichert war.


Das gilt auch für privat versicherte Ehepartner, die nach dem 55. Lj. durch Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig wären.


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