Freiwillig Versicherte
entscheiden sich bewusst für einen Versicherungsschutz durch die GKV.
Zur freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV ist nur berechtigt,
- wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und
- wer aus der Familienmitversicherung ausscheidet und
- wer erstmals eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt und mit seinem Einkommen
sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet ( 2005 beträgt die JAEG 46.800,- €, 2006 beträgt die JAEG 47.250,- € ).
- wer Schwerbehindert ist.
- wer als Arbeitnehmer desen GKV Mitgliedschaft durch eine Auslandsbeschäftigung endete, innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschäftigung aufnimmt.