Freiwillig Versicherte

entscheiden sich bewusst für einen Versicherungsschutz durch die GKV.


Zur freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV ist nur berechtigt,

  1. wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und


    • in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder
    • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mind. 12 Monate GKV versichert war.


  2. wer aus der Familienmitversicherung ausscheidet und


    • in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder
    • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mind. 12 Monate GKV versichert war ( für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeiten erfüllt).


  3. wer erstmals eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt und mit seinem Einkommen sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet ( 2005 beträgt die JAEG 46.800,- €, 2006 beträgt die JAEG 47.250,- € ).


  4. wer Schwerbehindert ist.


  5. wer als Arbeitnehmer desen GKV Mitgliedschaft durch eine Auslandsbeschäftigung endete, innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschäftigung aufnimmt.

Kooperationspartner

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