Von Verlustzuweisungen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds profitieren sowohl Anleger, die dauerhaft hohe Einkünfte erzielen, aber auch solche, die beispielsweise in Folge einer Einmalzahlung nur in einem Jahr eine hohe Steuerlast erwarten.
Steuerliche Verlustzuweisungen sind jedoch für einen Anleger nur dann sinnvoll, wenn in den folgenden Jahren entsprechende Renditen erwirtschaftet werden. Am Beispiel von Immobilien in Ostdeutschland hat sich gezeigt, daß es dem Anleger nicht hilft, steuerliche Verluste heute zu realen Verlusten morgen werden zu lassen. Demzufolge ist bei der Auswahl des Beteiligungskonzeptes darauf zu achten, daß die Steuervorteile eingebettet sind in ein entsprechend ertragsstarkes Anlagekonzept.
Derzeit haben wir zwei geschlossene Fonds im Angebot, die steuerliche Verlustzuweisungen enthalten. Hierbei werden sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt:
Der LHI Fernsehproduktionsfonds KALEDO III ermöglicht einen steuerlichen Verlust von 182 % der Bareinlage im ersten Jahr und strebt eine Rendite an von 6,1 % (IRR) - diese wird jedoch mit sehr hoher Sicherheit erzielt.
Der Rothmann LeaseFonds VII hingegen führt zu einem steuerlichen Verlust von 60 % der Einlage (im Jahr der Einzahlung) und läßt eine Rendite von ca. 9 % (IRR) erwarten - auch hier liegt aufgrund der breiten Risikostreuung ein vergleichsweise sicheres Geschäftsmodell vor. Wir sehen diesen Fonds eher als Rendite-Fonds mit Steuervorteilen an denn als "klassisches" Verlustzuweisungsmodell.
